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Handelsrecht und Gesellschaftsrecht

Im Bereich des Handels- und Gesellschaftsrecht berät RA Wirtz Unternehmen und Handelsgesellschaften und betreut Handelsgeschäfte aller Art. Die Beratung umfasst dabei auch das länderübergreifende, internationale Handelsrecht, mit dem Schwerpunkt Niederlande und Deutschland.

Häufige Themenschwerpunkte im Gesellschaftsrechtverkehr sind besondere Handelsbräuche, Verbraucherschutz, Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sowie der Vertrieb von Waren und Dienstleistungen. Dabei spielt auch das Gemeinschaftsrecht der Europäischen Union (EU-Recht) eine wichtige Rolle.

Weiterhin übernimmt RA Wirtz die Vertragsgestaltung, beispielsweise Vertriebsverträge, Handelsvertreterverträge, Vertragshändlerverträge, Franchiseverträge, Lizenzverträge, Agenturverträge oder Konzessionsverträge. Wird ein Vertrag verletzt, so treten das Recht der Leistungsstörung und das Gewährleistungsrecht in Kraft. Diese Rechte regeln unter anderem Ansprüche wie Rücktritt, Kündigung und Schadensersatzforderung.

Gute Verträge sind die Voraussetzung für eine fruchtbare wirtschaftliche oder private Zusammenarbeit. Wer den Vertrag entwirft, bestimmt die Bedingungen. Eine kompetente Beratung zu Vor- und Nachteilen einzelner Klauseln sowie der Entwurf alternativer Bestimmungen sind unabdingbar und können dazu beitragen, unangenehmen Streit gar nicht erst entstehen zu lassen.

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