Das Steuerrecht in Belgien unterscheidet sich in vielen Punkten von dem deutschen Steuerrecht. Wie in Deutschland kennt man auch in Belgien die Einkommensteuer, die Körperschaftsteuer und die Umsatzsteuer. Wir sind darauf spezialisiert, deutsche Unternehmen zum belgischen Steuerrecht zu beraten.
Beim Aufbau einer Marktpräsenz in Belgien kommen zwangsläufig steuerliche Erwägungen zum Tragen. Diese Erwägungen sind bei der Auswahl Ihrer Markterschließungsmöglichkeiten in Belgien zu berücksichtigen. Zum Glück sind auch Ihre steuerrechtlichen Fragen im Zusammenhang mit Ihren belgischen Aktivitäten bei uns in guten Händen.
Das Steuerrecht steht außerdem in engem Zusammenhang mit anderen Rechtsgebieten wie dem Gesellschafts-, Handels– und Arbeitsrecht, und die steuerlichen Folgen bestimmter gesellschafts- oder arbeitsrechtlicher Entscheidungen spielen oft eine entscheidende Rolle. Unser multidisziplinäres Team führt Sie durch diese Rechtsgebiete und hilft Ihnen, eine fundierte Entscheidung zu treffen.
Euregio Tax
Um Sie steuerrechtlich optimal beraten zu können, hat unsere Kanzlei in den letzten Jahren ein Team von erfahrenen Steuerberatern unter der Leitung von Steuerrechtlerin Sofie Jacobs zusammengestellt. Unser Steuerteam ist auf die steuerliche und finanzielle Beratung spezialisiert, insbesondere in Bezug auf die grenzüberschreitende Besteuerung, das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Belgien und Deutschland, die Gründung und Struktur von Tochtergesellschaften und Zweigniederlassungen ausländischer Unternehmen, die innergemeinschaftliche Mehrwertsteuer, Salary Splits, Transfer Pricing und Übernahmetransaktionen.
Darüber hinaus unterstützen wir Sie bei Diskussionen oder Streitigkeiten mit den Steuerbehörden. Unser Netzwerk zu den örtlichen Finanzbehörden ermöglicht uns eine schnelle und kompetente Beratung. Auch bei schwierigen Sachverhalten können wir dank unserer langjährigen Kooperation mit den Behörden schnell helfen.
Durch die Kombination unseres juristischen und steuerlichen Fachwissens können wir deutsche Unternehmer, die in Belgien tätig sind, umfassend unterstützen.
Einkommensteuer in Belgien
Wenn Sie als Arbeitnehmer in Belgien tätig sind, wird Ihr Gehalt im Rahmen der persönlichen Einkommensteuer besteuert. Der belgischen Einkommensteuerpflicht unterliegen grundsätzlich alle in Belgien ansässigen natürlichen Personen, aber es gibt auch eine beschränkte Steuerpflicht für natürlichen Personen, die nicht in Belgien ansässig sind, jedoch dort Einkünfte erzielen. Ausnahmen werden im Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) zwischen Deutschland und Belgien geregelt.
Die Einkommenssteuer unterliegt in Belgien einem progressiven Steuersatz und hängt daher von der Höhe des zu versteuernden Einkommens ab. Von dem zu versteuernden Einkommen bleibt ein Grundfreibetrag steuerfrei. Einkommen, das über dem Grundfreibetrag liegt, muss versteuert werden, aber es existieren verschiedene Abzugsmöglichkeiten und Steuerermäßigungen. Es muss eine Steuererklärung abgegeben werden nach Ablauf des Kalenderjahres.