Unternehmensgründung in Belgien

Die Gründung eines Unternehmens in Belgien setzt gewisse rechtliche Bestimmungen voraus. Sollten Sie Interesse an einer Firmengründung in Belgien haben, ist es ratsam, einen Anwalt für belgisches Gesellschaftsrecht zu konsultieren. Dies kann sich auch lohnen, sollten Sie eine Zweigniederlassung oder eine Tochtergesellschaft in Belgien gründen wollen.

Die Wahl der Niederlassungsform hat Auswirkungen auf die administrativen Schritte des Gründungsprozesses sowie die Gründungskosten. Für die Gründung von Tochtergesellschaften bzw. unabhängigen Unternehmen stehen Investoren in Belgien wie in Deutschland verschiedene Formen der Kapital- und Personengesellschaften zur Verfügung.

Für die Gründung Ihrer Niederlassung in Belgien bieten wir aktive Unterstützung. Wir bereiten für Sie alle erforderlichen Dokumente vor und führen alle notwendigen Formalitäten vor Ort aus, angefangen bei der Erstellung der Satzung oder des Gesellschaftervertrags (siehe auch den Abschnitt Gesellschaftsrecht) über den Eintrag im Handelsregister bis hin zur Beantragung einer Steuernummer.

Wenn deutsche Unternehmen sich für ein belgisches Standbein entscheiden, stellt sich danach meistens die Wahl zwischen der Gründung einer Tochtergesellschaft oder der Eröffnung einer Zweigniederlassung. Welche dieser beiden Optionen für Ihr Unternehmen am besten geeignet ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab.

1. Zweigniederlassung in Belgien

Die Zweigniederlassung ist praktisch eine Auslagerung der Exportabteilung eines Unternehmens auf den Auslandsmarkt, deren Aktivitäten sich vor allem auf die Anbahnung von Geschäften und die Vermarktung von Waren und Dienstleistungen konzentrieren. Aus steuerlicher Sicht ist die Zweigniederlassung als Betriebsstätte einzuordnen und somit in Belgien ertragssteuerpflichtig.

Die Zweigniederlassung ist also eine Art verlängerter Arm der Muttergesellschaft, welches für die Verbindlichkeiten der Zweigniederlassung haftet. Die Zweigniederlassung hat keine eigenständige Rechtspersönlichkeit und daher ist entsprechend auch keine Kapitaleinlage erforderlich.

Für die Zweigniederlassung sprechen eine flexible Organisationsstruktur, die freie Gestaltung der Kapitalisierung sowie die enge Bindung an die Geschäftspolitik des Mutterhauses.

Jedoch sind die Formalitäten, die der Gründung einer Zweigniederlassung in Belgien vorausgehen, nicht zu unterschätzen. U.a. müssen Dokumente einschließlich der Satzung legalisiert, die erforderlichen Informationen im belgischen Staatsanzeiger veröffentlicht und der Jahresabschluss der Muttergesellschaft bei der belgischen Nationalbank hinterlegt werden. Insgesamt sind die bei der Gründung einer Zweigniederlassung zu erfüllenden Formalitäten schwieriger als bei der Gründung einer Tochtergesellschaft.

Ein anderer Nachteil der Zweigniederlassung liegt in der fehlenden Haftungsabschottung. Da die Zweigniederlassung nicht über eine eigene Rechtspersönlichkeit verfügt, haftet die deutsche Muttergesellschaft unbeschränkt für die Verbindlichkeiten der belgischen Niederlassung. Auch kann sich die fehlende Rechtspersönlichkeit zuweilen als Hemmschuh bei der Vertrauensbildung zu Kunden und Auftraggebern erweisen.

Insbesondere bei zeitlich begrenzten Projekten kann die Zweigniederlassung interessant sein.

2. Tochtergesellschaft in Belgien

Die Tochtergesellschaft ist ein eigenständiges Unternehmen mit einem separaten Kapital und unterliegt mit ihren Gewinnen der belgischen Körperschaftssteuer (siehe Steuerrecht). Die Tochtergesellschaft entsteht meistens durch die Gründung einer neuen Gesellschaft, aber zuweilen auch durch die Übernahme eines existierenden Unternehmens.

Für die Gründung einer Gesellschaft sind eine notarielle Gründungsurkunde, ein Finanzplan (der Nachweis, dass das Kapital für die Ausübung der Tätigkeit für zwei Jahre ausreicht) und eine Bankbescheinigung (Nachweis der Einlage) sowie die Veröffentlichung der Gründung im belgischen Staatsanzeiger erforderlich. Darüber hinaus muss eine Steuernummer beantragt werden, die Mitgliedschaft bei einer Sozialversicherungsanstalt für Selbstständige sowie die Registrierung bei der Zentralen Datenbank der Unternehmen (ZDU) nachgewiesen werden.

Die bei der Gründung einer Tochtergesellschaft zu wählende Rechtsform hängt von den Interessen der Muttergesellschaft ab. Die beiden häufigsten Gesellschaftsformen in Belgien sind die Aktiengesellschaft und die Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Der Auswahl der optimalen Organisationskonstellation gehen steuerliche und rechtliche Erwägungen voraus.

Die Gründung einer Tochtergesellschaft lohnt sich in mehrfacher Hinsicht. An oberster Stelle auf der Liste der Pluspunkte steht die Möglichkeit zur Haftungsabschottung zwischen Tochter- und Muttergesellschaft und somit zur Reduzierung des Geschäftsrisikos. Die Haftung der Gesellschafter ist nämlich im Prinzip beschränkt auf die von ihnen geleistete Einlage. Zudem erleichtert die eigene Kapitalstruktur den Zugang zu externen Ressourcen und schafft Vertrauen bei den Kunden und Geschäftspartnern.

Um Ihnen die Wahl zwischen einer Tochtergesellschaft und einer Zweigniederlassung zu erleichtern, haben wir einen Überblick über deren Vor- und Nachteile erstellt: Unternehmensgründung in Belgien: Tochtergesellschaft oder Zweigniederlassung?

One-Stop-Shop für Unternehmensgründung in Belgien

Die Gründung sowie die Instandhaltung einer belgischen Tochtergesellschaft oder Zweigniederlassung ist mit einer Reihe von Formalitäten und buchhalterischen Aspekten verbunden, an denen verschiedene Parteien beteiligt sind, z.B. ein Steuerberater, ein Notar, die Lohnbuchhaltung, eine Versicherung usw. Es ist nicht selbstverständlich, dass Sie in Belgien einen zuverlässigen Partner für all diese Disziplinen finden.

Weil kompetente Rechtsberatung nur ein Teil des erfolgreichen Belgiengeschäfts ist, haben wir einen One-Stop-Shop für den Markteintritt in Belgien geschaffen, in dem wir Sie in enger Zusammenarbeit mit unseren Partnern durch den gesamten Prozess begleiten. Sie brauchen nicht nach Partnern zu suchen in einem Land, das Sie (noch) nicht kennen. Wir stellen das Team zusammen, das am besten zu Ihrem Unternehmen passt, und fungieren als Ihre zentrale Anlaufstelle. Dieses Team kann sich aus den folgenden Partnern zusammensetzen:

  1. Notar

Die Gründung einer belgischen Gesellschaft erfordert die Einschaltung eines belgischen Notars. Sie müssen sich aber nicht selbst auf die Suche machen, wir arbeiten mit mehreren Notaren zusammen. Wir koordinieren alles mit dem Notar, so dass Sie nur bei der Unterzeichnung der Gründungsurkunde anwesend sein müssen.

Der gesamte Prozess der Unternehmensgründung, einschließlich der Notargebühren, kostet etwa 6.500 € zzgl. MwSt.

  1. Steuerberatung

Es ist in aller Regel ratsam, sich vor dem Unternehmensstart in Belgien und auch danach steuerlich beraten zu lassen. Steuerberater helfen bei steuerrechtlichen Fragen und betriebswirtschaftlichen Belangen.

Unser Steuerberatungspartner sorgt dafür, dass die Buchhaltung Ihres belgischen Unternehmens ordnungsgemäß erstellt wird. Er bietet auch Unterstützung bei der umsatzsteuerlichen Registrierung in Belgien und den damit zusammenhängenden Fragen. Unser Partner bietet im Bereich der Umsatzsteuer einen umfassenden Betreuungsservice: angefangen von der Beantragung einer Umsatzsteuernummer über fristgerechte Umsatzsteuererklärungen bis hin zur Erstellung der Ausgangs- und Eingangsbücher nach belgischem Umsatzsteuerrecht. Unser Steuerberater ist mit den belgischen Finanzbehörden vertraut und spricht sowohl Deutsch als auch die anderen Landessprachen Belgiens.

Sie können sich dafür entscheiden, die belgische Buchhaltung selbst von Deutschland aus zu führen. In diesem Fall kümmert sich der belgische Steuerberater um die belgischen Steuererklärungen (Umsatzsteuer, Körperschaftssteuer usw.), die Einreichung des Jahresabschlusses usw. Sie können aber auch die belgische Buchhaltung komplett dem belgischen Buchhalter anvertrauen.

Unser Steuerberater erstellt in der Regel auch den Finanzplan, der für die Gründung eines belgischen Unternehmens gesetzlich vorgeschrieben ist. Der Kostpreis dafür ist ungefähr 1.500 € zzgl. MwSt.

Für das Führen der belgischen Buchhaltung sollten Sie mit Kosten zwischen 300 und 600 € zzgl. MwSt. pro Monat rechnen, je nach Umfang Ihrer Buchhaltung.

3. Eröffnung eines Bankkontos

Um ein belgisches Unternehmen gründen zu können, benötigen Sie ein belgisches Bankkonto, auf das das Startkapital eingezahlt wird. Wir stellen fest, dass dies in der Praxis oft ein verzögerndes Hindernis ist, da viele Formalitäten (z.B. die UBO-Eintragung) erfüllt werden müssen, bevor das Bankkonto eröffnet werden kann. Wir haben gute Kontakte zu einigen belgischen Banken und wissen genau, was für die Eröffnung eines Bankkontos erforderlich ist. Die Eröffnung eines belgischen Bankkontos wird damit zum Kinderspiel.

4. Finanzierung und Bewertung

In der Expansionsphase benötigen Sie als Unternehmer oft zusätzliche finanzielle Mittel für Investitionen. Ein belgischer Finanzberater kann Sie bei der Suche nach den für Ihr Unternehmen am besten geeigneten Finanzierungsmitteln begleiten und Ihnen bei der Erstellung des Kreditdossiers helfen.

Wenn Sie am Erwerb eines belgischen Unternehmens interessiert sind, kann unser Finanzberater Sie auch bei der Bewertung des zu erwerbenden Unternehmens unterstützen.

5. Belgischer Firmensitz

Ihr belgisches Unternehmen benötigt eine belgische Adresse. Wenn Sie Ihre Aktivitäten von einem gemieteten oder gekauften Büro in Belgien aus entfalten werden, ist das natürlich kein Problem. Eine solche Permanenz in Belgien ist jedoch nicht immer erforderlich, z.B. wenn Sie E-Commerce betreiben oder Ihre Mitarbeiter von zu Hause aus arbeiten. Wenn Sie dennoch eine permanente Präsenz in Belgien wünschen, ohne gleich in eine eigene Filiale zu investieren, können Sie auf die Firmenrepräsentanz-Angebote unserer Partner zurückgreifen. Unsere Partner bieten verschiedene Formeln zu einem Mietpreis ab 200 € pro Monat an, in Hasselt, Lüttich, Antwerpen und Brüssel.

6. Haftpflichtversicherung

Haben Sie schon daran gedacht, dass Sie auch Ihr belgisches Unternehmen gegen Haftpflicht versichern sollten? Manchmal deckt Ihre deutsche Versicherung auch Aktivitäten im Ausland ab, aber das ist oft nicht der Fall.

Die Prämie hängt von den konkreten Aktivitäten Ihres Unternehmens und den damit verbundenen Risiken ab. Unser Versicherungspartner kann Ihnen ein unverbindliches Angebot unterbreiten.

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