Die Unkenntnis der Spielregeln der internationalen Vertragsgestaltung kann zu Missverständnissen und kostspieligen Fehlern führen. Die grenzüberschreitende Geschäftstätigkeit in Belgien stellt deutsche Unternehmen vor die Herausforderung, in internationalen Verträgen Vertragsklauseln sowie Liefer- und Zahlungsbedingungen zu formulieren, die einerseits in Belgien durchsetzbar und andererseits auch für beide Geschäftspartner akzeptabel sind. Andere wichtige Klauseln für Auslandsverträge sind Klauseln zur Wahl des Gerichtsstandes und des auf den Vertrag anwendbaren Rechts. Zudem sollten Regelungen hinsichtlich der Mängelhaftung und Haftungsbeschränkungen nicht fehlen.
Durch eine umsichtige Gestaltung Ihrer Verträge und die Anwendung einer passenden Incoterms-Klausel können deutsche Exporteure, sofern dies die Verhandlungsposition zulässt, einen Großteil der Risiken im Auslandsgeschäft abfedern. Eine gewisse Erleichterung für die rechtliche Gestaltung von grenzüberschreitenden Warengeschäften bietet das international anerkannte UN-Kaufrecht.
Die vertragsrelevanten Eckpunkte sollten aus Nachweisgesichtspunkten immer schriftlich fixiert werden. Dies kann in Form eines Vertrages, aber auch in Form eines Angebotes mit allen wesentlichen Inhalten und unter Einbezug von AGB erfolgen.