Am liebsten befassen wir uns mit grenzübergreifenden Steuerangelegenheiten. Wir erklären Ihnen, in welchem Land Sie Steuern zahlen müssen, welche Umsatzsteuer Sie anwenden sollten und was es sonst steuerrechtlich alles noch zu bedenken gibt. Unsere Kanzlei setzt sich mit diesen Belangen für Sie kritisch und allumfassend auseinander.
Wenn Ihr Unternehmen in verschiedenen Ländern tätig ist, besteht die Gefahr, dass sich verschiedene Länder für die Erhebung von Steuern auf dieselbe Einkünfte für zuständig erklären. Die Frage, in welchem Land Ihr Unternehmen besteuert wird, hängt hauptsächlich von der Art des Verkaufsmodells in Belgien ab. Das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen Belgien und Deutschland ist dabei entscheidend. Das DBA enthält Regelungen für die Zuweisung des Besteuerungsrechts sowie zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung. Ein wichtiges Beispiel aus der Praxis betrifft die Frage nach dem Vorhandensein einer Betriebsstätte in Belgien. Wenn Ihr deutsches Unternehmen beispielsweise Mitarbeiter in Belgien beschäftigt, dort ein Bauprojekt startet, ein Lagerhaus kauft oder ein Büro mietet, besteht die Gefahr, dass die belgischen Steuerbehörden dies als Betriebsstätte betrachten. Infolgedessen wird Belgien die Einkünfte aus dieser Betriebsstätte besteuern, während die deutschen Steuerbehörden versuchen werden, dasselbe zu tun. Dies würde bedeuten, dass Sie eine doppelte Steuer zahlen müssten, was natürlich vermieden werden soll. Wir können Sie über die Steuergesetzgebung der verschiedenen Länder beraten und sicherstellen, dass eine Doppelbesteuerung vermieden wird. Falls erforderlich, können wir Sie auch in einem Gerichtsverfahren unterstützen.
Auch bei der Gründung Ihrer belgischen Tochtergesellschaft und bei der Ausarbeitung Ihrer Transfer Pricing Politik können wir Ihnen helfen, die steuerlich günstigste Lösung für Ihre Unternehmensstruktur zu finden. Wenn Sie in Belgien ein Unternehmen kaufen möchten, können wir Sie bei diesem Prozess begleiten und sicherstellen, dass Sie keine steuerlichen Überraschungen erleben. Auch hier gehen Gesellschafts- und Steuerrecht Hand in Hand, da ein Erwerb nur dann steuerlich neutral sein kann, wenn die gesellschaftsrechtlichen Vorschriften eingehalten werden. Außerdem unterliegt eine Anteilsübernahme (Share Deal) einer völlig anderen Steuerregelung als die Übernahme des zugrunde liegenden Vermögenswerts (Asset Deal).
Dank unseres multidisziplinären Ansatzes können wir außerdem jederzeit unsere Partner aus der Finanzberatung hinzuziehen. Bei Fusionen, Übernahmen und Umstrukturierungen beispielsweise ist es wichtig, dass das Unternehmen richtig bewertet wird, und es stellt sich auch die Frage, wie die Transaktion finanziert werden kann. Hierfür arbeiten wir eng mit einem Finanzberater zusammen, um eine effiziente und kundenorientierte Lösung zu garantieren.
In Bezug auf steuerrechtliche Angelegenheiten in Belgien sind Sie bei uns also an der richtigen Adresse. Ob Umsatz-, Körperschafts- oder Einkommenssteuer, bei uns sind Ihre steuerlichen Fragen in guten Händen. Wenn Ihre Angelegenheit dies erfordert, beraten wir uns mit Ihren deutschen Steuerberatern oder schalten wir einen Spezialisten aus unserem eigenen Netzwerk ein.