Forderungseinzug in Belgien

Wenn Sie in Belgien Geschäfte machen, können Sie Ihren Kunden Ihre Leistungen in Rechnung stellen. Die Praxis zeigt jedoch, dass nicht alle Kunden ihre Rechnungen korrekt und pünktlich bezahlen. In diesem Fall kann unsere Kanzlei Ihr Unternehmen bei der Eintreibung unbezahlter Rechnungen in Belgien unterstützen.

Im Rahmen unserer Inkassodienstleistungen versuchen wir immer zuerst, eine gütliche Einigung zu erzielen (z.B. durch eine letzte anwaltliche Mahnung oder gütliche Verhandlungen). Für Ihr Unternehmen ist es in der Regel günstiger, den Streit außergerichtlich beizulegen.

Insolvenz des Schuldners

In der Praxis stellen wir leider immer häufiger fest, dass sich die Eintreibung von Forderungen als schwierig erweist, weil der belgische Schuldner in ein Insolvenzverfahren verwickelt ist. In erster Instanz ist es daher wichtig, die Forderung nicht zu lange liegen zu lassen, sondern sie so schnell wie möglich einzutreiben.

Wenn es zu spät ist und der Schuldner zahlungsunfähig ist, helfen wir Ihnen bei der Abwicklung im Insolvenzverfahren. Haben Sie beispielsweise einen Eigentumsvorbehalt, nehmen wir Kontakt mit dem Insolvenzverwalter auf und fordern die Herausgabe der Vorbehaltsware. Außerdem melden wir Ihre Forderung zur Insolvenzmasse an und unterstützen Sie bei eventuellen Verhandlungen mit dem Insolvenzverwalter.

Prozessführung & Vollstreckung in Belgien

Leider ist es nicht immer möglich, im Rahmen des Inkassoverfahrens eine gütliche Einigung mit dem belgischen Schuldner zu erzielen, und der Streit landet vor Gericht. Selbstverständlich vertreten wir Sie auch vor Gericht. Weitere Informationen zu unseren Dienstleistungen im Bereich der Prozessführung finden Sie unter Gerichtsverfahren in Belgien.

Wenn Sie dann einen vollstreckbaren Titel gegen den belgischen Schuldner haben, z.B. ein Gerichtsurteil oder einen Europäischen Zahlungsbefehl, kann dieser Titel vollstreckt werden. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter Vollstreckung in Belgien.

Kontakt

Sie haben Fragen?

Haben Sie Fragen zum Forderungseinzug in Belgien? Zögern Sie nicht, unseren deutschsprachigen Fachanwalt für Handelsrecht Marco Wirtz zu kontaktieren. Per E-Mail an m.wirtz@euregio.law oder telefonisch unter +32 11 29 47 01.