Unternehmensgründung in Belgien
-
Wir sind insbesondere auf folgende Bereiche spezialisiert:
- Markterschließung
-
Gesellschaft
- Unternehmensgründung
- Übernahme eines Unternehmens
- Compliance
-
Arbeit
- Personal
- Entsendung
- Compliance
-
Handel
- Vertrieb, Verträge & AGB
- Forderungseinzug
- Gerichtsverfahren
- Vollstreckung
Wenn Sie ein Unternehmen in Belgien gründen möchten, ist es ratsam, einen Anwalt zu konsultieren, der auf belgisches Gesellschaftsrecht spezialisiert ist. Wir unterstützen Sie umfassend bei der Gründung Ihrer Niederlassung oder Tochtergesellschaft in Belgien. Wir bereiten für Sie alle erforderlichen Unterlagen vor und erledigen alle notwendigen Formalitäten, angefangen von der Erstellung der Satzung bzw. des Gesellschaftsvertrages über die Eintragung ins Handelsregister bis hin zur Beantragung einer Steuernummer.
Da wir häufig deutsche Mandanten bei der Unternehmensgründung in Belgien begleiten, haben wir ein Rundum-sorglos-Paket ‚Unternehmensgründung in Belgien‘ geschnürt, das wir zu einem Festpreis anbieten. So wissen Sie von Anfang an, woran Sie sind. Das Gründungspaket umfasst u.a. folgende Leistungen: Erstellung des Gesellschaftsvertrags (Satzung), Erstellung des Finanzplans, Kontakt zum Notar (ggf. Unterzeichnung der Gründungsurkunde mit Vollmacht) und die Notarkosten für die Gründungsurkunde. Also das gesamte Gründungsverfahren von A bis Z, einschließlich der Kosten für den Finanzplan und den Notar. Wir können Ihnen auch bei der Suche nach einem Firmensitz behilflich sein. Dies ist gegebenenfalls in einer unserer Niederlassungen in Hasselt oder Brüssel möglich. Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Angebot.
Wenn Sie sich dann entscheiden, ein Unternehmen in Belgien zu gründen, stellt sich die Frage nach der Gründung einer Tochtergesellschaft oder der Eröffnung einer Zweigniederlassung. Welche dieser beiden Möglichkeiten für Ihr Unternehmen am besten geeignet ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab.
1. Tochtergesellschaft in Belgien
Die Tochtergesellschaft ist ein eigenständiges Unternehmen mit eigenem Kapital und unterliegt mit ihren Gewinnen der belgischen Körperschaftsteuer. Die Tochtergesellschaft entsteht meistens durch die Gründung eines neuen Unternehmens, manchmal aber auch durch die Übernahme eines bestehenden Unternehmens in Belgien.
Für die Gründung einer Gesellschaft sind eine notarielle Gründungsurkunde, ein Finanzplan (Nachweis, dass das Kapital für die Ausübung der Tätigkeit für zwei Jahre ausreicht) sowie die Veröffentlichung der Gründung im Belgischen Staatsblatt erforderlich. Darüber hinaus muss eine Steuernummer beantragt, die Mitgliedschaft in einer Sozialversicherungskasse für Selbständige nachgewiesen und die Registrierung in der Zentralen Unternehmensdatenbank (ZDU) vorgenommen werden. Die Gründung dauert bei uns ca. 4 Wochen.
Welche Rechtsform bei der Gründung einer Tochtergesellschaft gewählt wird, hängt von den Interessen der Muttergesellschaft ab. Die beiden häufigsten Gesellschaftsformen in Belgien sind die Aktiengesellschaft (AG, niederländisch: NV, französisch: SA) und die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH, niederländisch: BV, französisch: SRL). Der Wahl der optimalen Organisationsform gehen steuerliche und rechtliche Überlegungen voraus. Selbstverständlich beraten wir Sie über die Vor- und Nachteile der verschiedenen Gesellschaftsformen.
Die Gründung einer Tochtergesellschaft lohnt sich in vielerlei Hinsicht. Ganz oben auf der Liste der Vorteile steht die Möglichkeit, die Haftung zwischen Tochter- und Muttergesellschaft zu trennen und damit das unternehmerische Risiko zu reduzieren. Denn die Haftung der Gesellschafter ist grundsätzlich auf ihre Einlage beschränkt. Darüber hinaus erleichtert die eigene Kapitalstruktur den Zugang zu externen Ressourcen und schafft Vertrauen bei Kunden und Geschäftspartnern.
Einen Überblick über den Ablauf der Gründung einer Tochtergesellschaft in Belgien finden Sie in unserem Blog: Die Gründung einer belgischen Tochtergesellschaft Schritt für Schritt.
2. Zweigniederlassung in Belgien
Eine Zweigniederlassung ist praktisch die Auslagerung der Exportabteilung eines Unternehmens auf den ausländischen Markt, deren Aktivitäten sich hauptsächlich auf die Anbahnung von Geschäften und die Vermarktung von Waren und Dienstleistungen konzentrieren. Aus steuerlicher Sicht wird die Zweigniederlassung als Betriebsstätte betrachtet und unterliegt somit der belgischen Ertragssteuer. Die Zweigniederlassung hat keine eigene Rechtspersönlichkeit, so dass auch keine Kapitaleinlage erforderlich ist.
Für die Zweigniederlassung sprechen eine flexible Organisationsstruktur, die freie Gestaltung der Kapitalausstattung sowie die enge Bindung an die Geschäftspolitik der Muttergesellschaft. Insbesondere für zeitlich begrenzte Projekte kann die Zweigniederlassung interessant sein.
Allerdings sind die Formalitäten, die der Gründung einer Zweigniederlassung in Belgien vorausgehen, nicht zu unterschätzen. Unter anderem müssen die Dokumente einschließlich der Satzung beglaubigt werden, die erforderlichen Informationen müssen im belgischen Staatsblatt veröffentlicht werden und der Jahresabschluss der Muttergesellschaft muss bei der belgischen Nationalbank hinterlegt werden. Insgesamt sind die Formalitäten bei der Gründung einer Zweigniederlassung komplizierter als bei der Gründung einer Tochtergesellschaft.
Ein weiterer Nachteil der Zweigniederlassung ist die fehlende Haftungsabschottung. Da die Zweigniederlassung keine eigene Rechtspersönlichkeit besitzt, haftet die deutsche Muttergesellschaft unbeschränkt für die Verbindlichkeiten der belgischen Zweigniederlassung. Die Zweigniederlassung ist somit eine Art verlängerter Arm der Muttergesellschaft, die für die Verbindlichkeiten der Zweigniederlassung haftet. Die fehlende Rechtspersönlichkeit kann sich manchmal auch als Hemmnis für die Vertrauensbildung gegenüber Kunden und Auftraggebern erweisen.
Um Ihnen die Entscheidung zwischen einer Tochtergesellschaft und einer Zweigniederlassung zu erleichtern, haben wir einen Überblick über die Vor- und Nachteile beider Unternehmensformen zusammengestellt: Unternehmensgründung in Belgien: Tochtergesellschaft oder Zweigniederlassung?
One-Stop-Shop für Unternehmensgründung in Belgien
Die Gründung und Führung einer belgischen Tochtergesellschaft oder Zweigniederlassung ist mit einer Reihe von Formalitäten und buchhalterischen Aspekten verbunden, an denen verschiedene Parteien beteiligt sind, z.B. ein Buchhalter, ein Notar, die Lohnbuchhaltung, Versicherungen usw. Es ist nicht einfach, in Belgien einen zuverlässigen Partner für all diese Bereiche zu finden.
Da eine kompetente Rechts- und Steuerberatung nur ein Teil einer erfolgreichen Geschäftstätigkeit in Belgien ist, haben wir einen One-Stop-Shop für die Unternehmensgründung in Belgien geschaffen, in dem wir Sie in enger Zusammenarbeit mit unseren Partnern durch den gesamten Prozess begleiten. Wir stellen das für Ihr Unternehmen am besten geeignete ‚Gründungsteam‘ zusammen und fungieren als Ihr zentraler Ansprechpartner. Dieses Team kann aus den folgenden Partnern bestehen:
Für die Gründung einer belgischen Gesellschaft ist ein belgischer Notar erforderlich. Sie müssen jedoch nicht selbst einen Notar suchen, da wir mit mehreren Notaren zusammenarbeiten. Wir koordinieren alles mit dem Notar, so dass Sie nur bei der Unterzeichnung der Gründungsurkunde anwesend sein müssen (oder, falls gewünscht, können wir die Gründungsurkunde mit Ihrer Vollmacht unterzeichnen).
Unser Buchhaltungspartner kümmert sich um die ordnungsgemäße Buchhaltung Ihres belgischen Unternehmens. Unser Buchhaltungspartner ist mit den belgischen Finanzbehörden vertraut und spricht die belgischen Landessprachen. Sie können die belgische Buchhaltung auch selbst von Deutschland aus führen. In diesem Fall kümmert sich der belgische Buchhalter um die belgischen Steuererklärungen, die Einreichung der Jahresabschlüsse etc. Sie können die belgische Buchhaltung aber auch komplett dem belgischen Buchhalter überlassen. Unser Buchhaltungspartner erstellt in der Regel auch den für die Gründung einer belgischen Gesellschaft gesetzlich vorgeschriebenen Finanzplan.
In den letzten Jahren haben wir festgestellt, dass es in der Praxis sehr schwierig ist, ein Bankkonto in Belgien zu eröffnen. Wir haben jedoch praktische Lösungen entwickelt und wissen genau, was zu tun ist, damit Sie Ihr Unternehmen in Belgien sorgenfrei und so schnell wie möglich gründen können.
Ihr belgisches Unternehmen benötigt eine belgische Adresse. Wenn Sie Ihre Aktivitäten von einem gemieteten oder gekauften Büro in Belgien aus entfalten, ist das natürlich kein Problem. Allerdings sind Geschäftsräume in Belgien nicht immer erforderlich, z.B. wenn Sie E-Commerce betreiben oder wenn Ihre Mitarbeiter von zu Hause aus arbeiten. Wenn Sie dennoch eine Adresse in Belgien benötigen, können Sie auf unsere Angebote im Bereich der Firmenrepräsentanz in Flandern und Brüssel zurückgreifen.
Haben Sie daran gedacht, Ihr belgisches Unternehmen auch gegen Haftpflicht zu versichern? Manchmal deckt Ihre deutsche Versicherung auch Aktivitäten im Ausland ab, oft ist dies jedoch nicht der Fall. Die Prämie hängt von den konkreten Aktivitäten Ihres Unternehmens und den damit verbundenen Risiken ab. Unser Versicherungspartner unterbreitet Ihnen gerne ein unverbindliches Angebot.
Körperschaftssteuer in Belgien
Wenn Sie ein Unternehmen in Belgien gründen, wird der Gewinn, den das Unternehmen erwirtschaftet, nach dem belgischen Körperschaftsteuersystem besteuert. Auch Personengesellschaften unterliegen in Belgien – anders als in Deutschland – der Körperschaftsteuer. Der Körperschaftsteuersatz beträgt grundsätzlich 25 Prozent, kann aber unter bestimmten Voraussetzungen auf 20 Prozent reduziert werden. Darüber hinaus gibt es in Belgien zahlreiche Anreize, die den Steuersatz weiter reduzieren. Anders als in Deutschland gibt es in Belgien keine gesonderte Gewerbesteuer. Alle Unternehmen zahlen unabhängig von ihrer Branche die gleiche Körperschaftsteuer. Unsere Experten im Steuerrecht helfen Ihnen, die steuerlich günstigste Lösung für Ihre belgische Unternehmensstruktur zu finden.
Herr Rechtsanwalt Wirtz half bei der Gründung einer belgischen Firma. Es handelte sich um eine eilige Angelegen und Herr RA Wirtz reagierte auf unsere Anfragen schnell und sehr kompetent. Wir würden ihn jederzeit wieder beauftragen.
(Bewertung durch einen Rechtsanwalt aus Deutschland)
Gründung Unternehmen Belgien
Herr Wirtz und seine Kollegin haben uns bei der Gründung eines Unternehmens in Belgien unterstützt und hierzu umfassend und freundlich beraten. Vielen Dank!
Frau Jacobs hat mir bei der Gründung einer Gesellschaft viele Themen vorbereitet und gewissenhaft abgenommen. Die Koordination mit beteiligten weiteren Stellen hat ebenso reibungslos funktioniert, wie auch eine Vertretung per zuvor erteilter Vollmacht.
Sie haben Fragen?
Sie haben Fragen zur Unternehmensgründung in Belgien? Zögern Sie nicht, unsere deutschsprachige Fachanwältin für Gesellschaftsrecht Evelyne Ruland zu kontaktieren. Per E-Mail an e.ruland@euregio.law oder telefonisch unter +32 11 29 47 01.