Überblick über die Reform des belgischen Gesellschaftsrechts

Evelyne Ruland - Eusebio Law & Tax
Evelyne Ruland Rechtsanwältin

Das belgische Gesellschaftsrecht war bis 2020 stark veraltet und daher reformbedürftig. Die Reformen zielten darauf ab, das belgische Geschäftsklima attraktiver zu machen und Belgien so in die Lage zu versetzen, mit anderen EU-Mitgliedstaaten zu konkurrieren. Der Schwerpunkt lag dabei auf der Vereinfachung des Gesellschaftsrechts. Die wichtigsten Reformen werden im Folgenden kurz skizziert.

1. Aufhebung der Unterscheidung zwischen Handelsgesellschaften und Gesellschaften bürgerlichen Rechts

Mit der Reform des Gesellschaftsrechts wurde ein einheitlicher Unternehmensbegriff eingeführt. Damit entfällt die Unterscheidung nach dem überholten Kriterium der „Ausübung von Handelsgeschäften“. Damit werden auch Freiberufler, Landwirte und Vereine als Unternehmen angesehen und behandelt, so dass sie nach der Reform in den Anwendungsbereich des Insolvenzrechts und der Bestimmungen des Gesetzes über die Kontinuität der Unternehmen fallen.

Folgerichtig wurde auch das Handelsgericht in „Unternehmensgericht“ umbenannt.

2. Weniger Gesellschaftsformen; die GmbH als Standardgesellschaft in Belgien

Im Rahmen der Reform des belgischen Gesellschaftsrechts wurde die Anzahl der Gesellschaftsformen auf vier Hauptformen beschränkt: 
 
  • die Gesellschaft des allgemeinen Rechts (GaR)
  • die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
  • die Genossenschaft (Gen.)
  • die Aktiengesellschaft (AG)

Die europäischen Gesellschaftsformen bleiben ebenfalls erhalten.
 
Im Zentrum der Reform steht die GmbH. Ziel der GmbH-Reform war es, eine international attraktive Gesellschaftsform für kleinere Unternehmen und Start-ups zur Verfügung zu stellen. Die GmbH ist damit zur Standardgesellschaftsform geworden, die sich durch ein hohes Maß an Flexibilität auszeichnet. Denn die Reform sieht ein umfangreiches Ergänzungsrecht vor, das es ermöglicht, von den meisten Ausgangspunkten abzuweichen und ein maßgeschneidertes Unternehmen zu gründen.
 
Die AG bleibt die obligatorische Rechtsform für börsennotierte Unternehmen.

3. Gründung einer belgischen GmbH – Erfordernis eines ausreichenden Kapitals

Für die Gründung einer belgischen GmbH (und einer Genossenschaft) ist kein Mindestkapital mehr erforderlich. Stattdessen wurden alternative Methoden zum Schutz der Gläubiger eingeführt:
 
  • die Gründer müssen ein angemessenes Kapital für die Tätigkeit, die die Gesellschaft entwickeln möchte, vorsehen
  • der Finanzplan muss detaillierter sein
  • Ausschüttungen werden von einer Bilanz- und Liquiditätsprüfung abhängig gemacht
  • eine strengere Haftung der Geschäftsführer wurde eingeführt

 

4. Übergang zur Gründungstheorie

Belgien hat die Theorie des tatsächlichen Sitzes (Hauptniederlassung) durch die Gründungstheorie ersetzt. Danach unterliegt eine Gesellschaft dem Recht des Landes, in dem sie gegründet wurde. Dies hat zur Folge, dass ausländische Unternehmen eine belgische Rechtsform annehmen und belgische Unternehmen ihre ausländische Rechtsform beibehalten können.

Außerdem ist ein Verfahren für die grenzüberschreitende Verlegung des Gesellschaftssitzes vorgesehen.

KONTAKT

Fragen zum Gesellschaftsrecht in Belgien?

Zögern Sie nicht, Evelyne Ruland zu kontaktieren, wenn Sie Fragen zum belgischen Gesellschaft haben. Evelyne Ruland steht Ihnen gerne zur Verfügung.