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Evelyne Ruland Rechtsanwältin
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- Gesellschaftsrecht
Das belgische Gesellschaftsrecht war bis 2020 stark veraltet und daher reformbedürftig. Die Reformen zielten darauf ab, das belgische Geschäftsklima attraktiver zu machen und Belgien so in die Lage zu versetzen, mit anderen EU-Mitgliedstaaten zu konkurrieren. Der Schwerpunkt lag dabei auf der Vereinfachung des Gesellschaftsrechts. Die wichtigsten Reformen werden im Folgenden kurz skizziert.
1. Aufhebung der Unterscheidung zwischen Handelsgesellschaften und Gesellschaften bürgerlichen Rechts
Mit der Reform des Gesellschaftsrechts wurde ein einheitlicher Unternehmensbegriff eingeführt. Damit entfällt die Unterscheidung nach dem überholten Kriterium der „Ausübung von Handelsgeschäften“. Damit werden auch Freiberufler, Landwirte und Vereine als Unternehmen angesehen und behandelt, so dass sie nach der Reform in den Anwendungsbereich des Insolvenzrechts und der Bestimmungen des Gesetzes über die Kontinuität der Unternehmen fallen.
Folgerichtig wurde auch das Handelsgericht in „Unternehmensgericht“ umbenannt.
2. Weniger Gesellschaftsformen; die GmbH als Standardgesellschaft in Belgien
- die Gesellschaft des allgemeinen Rechts (GaR)
- die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
- die Genossenschaft (Gen.)
- die Aktiengesellschaft (AG)
Die europäischen Gesellschaftsformen bleiben ebenfalls erhalten.
3. Gründung einer belgischen GmbH – Erfordernis eines ausreichenden Kapitals
- die Gründer müssen ein angemessenes Kapital für die Tätigkeit, die die Gesellschaft entwickeln möchte, vorsehen
- der Finanzplan muss detaillierter sein
- Ausschüttungen werden von einer Bilanz- und Liquiditätsprüfung abhängig gemacht
- eine strengere Haftung der Geschäftsführer wurde eingeführt
4. Übergang zur Gründungstheorie
Belgien hat die Theorie des tatsächlichen Sitzes (Hauptniederlassung) durch die Gründungstheorie ersetzt. Danach unterliegt eine Gesellschaft dem Recht des Landes, in dem sie gegründet wurde. Dies hat zur Folge, dass ausländische Unternehmen eine belgische Rechtsform annehmen und belgische Unternehmen ihre ausländische Rechtsform beibehalten können.
Außerdem ist ein Verfahren für die grenzüberschreitende Verlegung des Gesellschaftssitzes vorgesehen.
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Zögern Sie nicht, Evelyne Ruland zu kontaktieren, wenn Sie Fragen zum belgischen Gesellschaft haben. Evelyne Ruland steht Ihnen gerne zur Verfügung.