Wenn Sie als Arbeitnehmer in Belgien tätig sind, wird Ihr Gehalt im Rahmen der persönlichen Einkommensteuer besteuert. Der belgischen Einkommensteuerpflicht unterliegen grundsätzlich alle in Belgien ansässigen natürlichen Personen, aber es gibt auch eine beschränkte Steuerpflicht für natürlichen Personen, die nicht in Belgien ansässig sind, jedoch dort Einkünfte erzielen. Ausnahmen werden im Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) zwischen Deutschland und Belgien geregelt.
Die Einkommenssteuer unterliegt in Belgien einem progressiven Steuersatz und hängt daher von der Höhe des zu versteuernden Einkommens ab. Von dem zu versteuernden Einkommen bleibt ein Grundfreibetrag steuerfrei. Einkommen, das über dem Grundfreibetrag liegt, muss versteuert werden, aber es existieren verschiedene Abzugsmöglichkeiten und Steuerermäßigungen. Es muss eine Steuererklärung abgegeben werden nach Ablauf des Kalenderjahres.
Ausländische Führungskräfte oder Expats, die vorübergehend in Belgien für ein belgisches Unternehmen oder für eine belgische Niederlassung eines ausländischen Unternehmens arbeiten, haben in Belgien einen besonderen Steuerstatus, nämlich den Expat-Status. Der Expat-Status gilt für zwei Kategorien von Steuerpflichtigen, zum einen für Arbeitnehmer und leitende Angestellte von Unternehmen und zum anderen für Arbeitnehmer, die als Forscher beschäftigt sind.
Bedingungen
Um in den Genuss des Expat-Status zu kommen, muss eine Reihe von Bedingungen erfüllt sein. Expats dürfen in den 60 Monaten vor ihrer Beschäftigung in Belgien:
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- nicht in Belgien wohnhaft gewesen sein
- nicht in einem Umkreis von 150 Kilometern um die Grenze gewohnt haben
- nicht der Besteuerung für berufliche Einkünfte in Belgien unterlegen haben
Außerdem müssen Expats ein jährliches Bruttogehalt von mindestens 75.000 € für in Belgien erbrachte Dienstleistungen haben. Diese Einkommensbedingung gilt nicht für Forscher, aber sie müssen einen qualifizierten Master-Abschluss oder mindestens 10 Jahre einschlägige Berufserfahrung vorweisen können. Außerdem müssen sie mindestens 80 % ihrer Arbeitszeit in einer Forschungsposition im Unternehmen tätig sein.