Steuerrecht für Expats in Belgien

Wenn Sie als Arbeitnehmer in Belgien tätig sind, wird Ihr Gehalt im Rahmen der persönlichen Einkommensteuer besteuert. Der belgischen Einkommensteuerpflicht unterliegen grundsätzlich alle in Belgien ansässigen natürlichen Personen, aber es gibt auch eine beschränkte Steuerpflicht für natürlichen Personen, die nicht in Belgien ansässig sind, jedoch dort Einkünfte erzielen. Ausnahmen werden im Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) zwischen Deutschland und Belgien geregelt.

Die Einkommenssteuer unterliegt in Belgien einem progressiven Steuersatz und hängt daher von der Höhe des zu versteuernden Einkommens ab. Von dem zu versteuernden Einkommen bleibt ein Grundfreibetrag steuerfrei. Einkommen, das über dem Grundfreibetrag liegt, muss versteuert werden, aber es existieren verschiedene Abzugsmöglichkeiten und Steuerermäßigungen. Es muss eine Steuererklärung abgegeben werden nach Ablauf des Kalenderjahres.

Ausländische Führungskräfte oder Expats, die vorübergehend in Belgien für ein belgisches Unternehmen oder für eine belgische Niederlassung eines ausländischen Unternehmens arbeiten, haben in Belgien einen besonderen Steuerstatus, nämlich den Expat-Status. Der Expat-Status gilt für zwei Kategorien von Steuerpflichtigen, zum einen für Arbeitnehmer und leitende Angestellte von Unternehmen und zum anderen für Arbeitnehmer, die als Forscher beschäftigt sind.

Bedingungen

Um in den Genuss des Expat-Status zu kommen, muss eine Reihe von Bedingungen erfüllt sein. Expats dürfen in den 60 Monaten vor ihrer Beschäftigung in Belgien:

    • nicht in Belgien wohnhaft gewesen sein
    • nicht in einem Umkreis von 150 Kilometern um die Grenze gewohnt haben
    • nicht der Besteuerung für berufliche Einkünfte in Belgien unterlegen haben

Außerdem müssen Expats ein jährliches Bruttogehalt von mindestens 75.000 € für in Belgien erbrachte Dienstleistungen haben. Diese Einkommensbedingung gilt nicht für Forscher, aber sie müssen einen qualifizierten Master-Abschluss oder mindestens 10 Jahre einschlägige Berufserfahrung vorweisen können. Außerdem müssen sie mindestens 80 % ihrer Arbeitszeit in einer Forschungsposition im Unternehmen tätig sein.

Verfahren

Der Expat-Status muss vom Arbeitgeber elektronisch beim FÖD Finanzen beantragt werden. Der Antrag muss innerhalb von 3 Monaten nach der Einstellung des Expats in Belgien gestellt werden.

Wenn der Antrag genehmigt wird, kann der Expat-Status für maximal 5 Jahre angewendet werden, mit der Möglichkeit einer einmaligen Verlängerung um 3 Jahre.

Vorteile

Der Sonderstatus bringt eine Reihe von steuerlichen Vorteilen mit sich, und zwar:

    • Der Expat kann bis zu 30 % seiner jährlichen Bruttovergütung in Form einer Kostenvergütung erhalten. Dieser Betrag ist auf 90.000 EUR pro Jahr begrenzt. Für diese Vergütung sind keine Belege erforderlich.
    • Darüber hinaus kann der Arbeitgeber die folgenden drei Arten von Zusatzkosten an dem Expat vergüten, sofern die entsprechenden Belege vorliegen:
      • Kosten, die durch den Umzug nach Belgien entstehen
      • Kosten im Zusammenhang mit der Einrichtung der Wohnung in Belgien
      • Schulgebühren in Belgien für die Kinder
    • Der Expat kann sich auf die Doppelbesteuerungsabkommen berufen, da das neue System auch für die Einkommensteuer gilt.

Auch die Sozialversicherung folgt der Auffassung der Steuerbehörden, so dass diese Vergütungen ebenfalls frei von Sozialversicherungsbeiträgen sind.

Es ist daher sehr interessant, den Expat-Status zu beantragen, wenn Sie die Voraussetzungen dafür erfüllen. Unsere Anwälte sind auf Steuer- und Arbeitsrecht spezialisiert und können Sie daher über die Bedingungen des Expat-Status beraten und Sie bei der Beantragung und eventuellen Verlängerung Ihres oder des Expat-Status Ihrer Mitarbeiter begleiten.

Unsere Fachanwälte für Expats

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