Umsatzsteuer in Belgien

Deutsche Unternehmen, die in Belgien Geschäfte machen, haben grundsätzlich immer mit der belgischen Umsatzsteuer (auch BTW oder TVA genannt) zu tun. Daraus ergeben sich meistens eine ganze Reihe von Fragen. Oftmals geht es hierbei um die korrekte Beurteilung der Umsatzsteuerpflicht, die richtige Erhebung der Umsatzsteuer und ihre korrekte Abführung an den Fiskus, die dazu benötigte Beantragung einer Umsatzsteuernummer, die Führung einer korrekten USt.-Buchhaltung und Aufbewahrung der erforderlichen Ust.-Dokumente, die Rückerstattung der Umsatzsteuer in Belgien, etc. Schon die bloße Verbringung von Waren, die sich in Ihrem Eigentum befinden, in ein Lager in Belgien ist mit umsatzsteuerlichen Pflichten verbunden. Wünschen Sie eine deutschsprachige Umsatzsteuerberatung oder eine steuerrechtliche Unterstützung von einem belgischen Steuerrechtsanwalt oder Steuerberater? Unser Steuerrechtsexperte Thomas Hermie (LL.M.) steht Ihnen dabei gerne beratend zur Seite.

Die belgische Umsatzsteuer

Jegliche von einem Unternehmen ausgehende Leistungen oder gelieferten Waren unterliegen in Belgien grundsätzlich der Umsatzsteuer (USt). Im deutschsprachigen Teil Belgiens wird die Umsatzsteuer oft Mehrwertsteuer genannt. Im flämischsprachigen Teil nennt man sie belasting over toegevoegde waarde, oder kurz: BTW. Auf Französisch heißt sie taxe sur la valeur ajoutée, oder kurz: TVA.

Diese Steuer wird vom Endverbraucher, meist dem Kunden, zusätzlich zum regulären Preis der Ware erhoben, sodass es sich um eine indirekte Steuer handelt. Entsprechend beeinflusst die Umsatzsteuer nicht den Umsatz von Unternehmen, zumindest nicht, wenn sie 100% vorsteuerabzugsberechtigt sind.

Im Normalfall beträgt die Umsatzsteuer in Belgien 21%. In gesetzlich geregelten Ausnahmefällen, wie u.A. für Lebensmittel, bestimmte Bau- und Renovierungsarbeiten, kurzfristige (Hotel-)Unterbringung, Verpflegung und Bewirtung, Personenbeförderung, Kulturangebote oder aber auch gewisse Energieerzeugnisse, kann auch ein ermäßigter Satz von z.B. 6% oder 12% erhoben werden.

Wer ist umsatzsteuerpflichtig in Belgien?

Grundsätzlich sind alle in Belgien ansässigen Unternehmen umsatzsteuerpflichtig/mehrwertsteuerpflichtig ab dem ersten Euro Umsatz. Jedoch gibt es eine Steuerbefreiungsregelung für in Belgien ansässige Kleinunternehmen mit einem Jahresumsatz von höchstens 25.000 Euro (ohne USt.). Diese Unternehmen sind von den meisten steuerlichen USt.-Pflichten befreit. Darüber hinaus können Unternehmen, obwohl sie nicht in Belgien ansässig sind, unter gewissen Umständen auch dort umsatzsteuerpflichtig sein. Insbesondere in grenzüberschreitenden steuerrechtlichen Fällen hängt die Umsatzsteuerpflicht des Unternehmens in Belgien von den Umständen im Einzelfall ab. Oft wird die Steuerschuldnerschaft jedoch von dem leistenden Unternehmen auf den in Belgien ansässigen B2B-Kunden (also Unternehmenskunden) verlagert (d.h. Anwendung des Reverse-Charge-Verfahrens). Bei Lieferungen an B2C-Privatkunden ist dies jedoch nicht der Fall.

Beachten Sie auch, dass im Falle der Beauftragung von nicht-belgischen Subunternehmern das Reverse-Charge-Verfahren grundsätzlich nicht angewendet werden kann. Dies führt im Bau-, Montage- und Handwerksgewerbe häufig dazu, dass sich der Hauptauftragnehmer und/oder seine Subunternehmer in Belgien für Umsatzsteuerzwecke registrieren lassen müssen. Dies ist auch bei der Organisation von Veranstaltungen und Seminaren häufig der Fall.

Es ist ratsam, das Bestehen einer etwaigen Umsatzsteuerpflicht durch einen Steuerrechtsexperten überprüfen zu lassen. Ignoriert das ausländische Unternehmen seine Verpflichtungen, dann riskiert es die Zahlung von hinterzogener belgischer Umsatzsteuer zuzüglich beachtlicher Bußgelder und Zinsen.

Aufgaben eines Umsatzsteuerpflichtigen

Sollte ein Unternehmen sich in Belgien umsatzsteuerlich registrieren lassen müssen, hat es einer Vielzahl von Verpflichtungen nachzukommen.

Neben der Führung einer recht umfassenden Buchhaltung muss das Unternehmen jährlich Übersichten einreichen über alle umsatzsteuerpflichtigen Kunden des Unternehmens (die belgische Kundenliste) sowie monatlich oder gegebenenfalls vierteljährlich über die Umsätze des Unternehmens aus Belgien in die anderen EU-Mitgliedstaaten (die Zusammenfassende Meldung). Darüber hinaus muss das Unternehmen, abhängig vom Jahresumsatz, jeden Monat oder vierteljährlich eine Umsatzsteuererklärung einreichen.

Rückerstattung / Berichtigung der Umsatzsteuer Szenario Belgien – Deutschland

Insbesondere in grenzüberschreitenden Steuerrechtsfällen kommt es häufig vor, dass die Umsatzsteuer fälschlicherweise nicht, oder im falschen Land erhoben wurde. In Belgien gibt es jedoch eine „spontane Regularisierung“. D.h. wenn man rechtzeitig korrigiert und Maßnahmen ergreift, kann man den USt.-Schaden vermeiden oder wenigstens begrenzen. Wir verfügen über langjährige Erfahrung und gute Kontakte in diesem Bereich und können Sie dort professionell unterstützen.

Es ist auch möglich, dass Ihnen belgische Umsatzsteuer in Rechnung gestellt wurde, obwohl Sie (zu Recht) keine belgische Umsatzsteuernummer haben. Hier ist es möglich, die bereits gezahlte Umsatzsteuer (z.B. vom belgischen Staat) zurückzufordern. Wir helfen Ihnen gerne dabei.

Fiskalvertretung

Unternehmen mit Sitz außerhalb der EU müssen einen Fiskalvertreter in Belgien ernennen, wenn sie eine belgischen Umsatzsteuernummer beantragen möchten. Auch für in der EU ansässige Bauunternehmen kann die Ernennung dieses Fiskalvertretung Vorteile haben, da so seine Subunternehmer sich nicht in Belgien umsatzsteuerlich registrieren lassen müssen, und der Hauptauftragnehmer Bauleistungen mit Umkehrung der Steuerschuldnerschaft ankaufen kann (d.h. großer Cashflow-Vorteil).

Der Fiskalvertreter haftet gesamtschuldnerisch und unbeschränkt für die gesamte belgische Umsatzsteuer, aber auch jegliche Bußgelder und Zinsen. Wir bieten diesen Fiskalvertreter-Service an.

Optimierung der EU-Einfuhren über Belgien durch eine (besonders günstige) Einfuhrlizenz

In Belgien kann man eine spezielle Lizenz für Importe beantragen, die es dem Beantragenden ermöglicht, die Zahlung der Einfuhrumsatzsteuer per Reverse-Charge-Verfahren in der belgischen Umsatzsteuererklärung zu melden (anstatt dem Zollagenten oder Zollamt vorzustrecken). Die Möglichkeit, die Einfuhrumsatzsteuer in der Umsatzsteuererklärung zu melden führt zu einem Cashflow-Vorteil, da die Einfuhrumsatzsteuer dann nicht vorfinanziert werden muss. Gerne beantragen wir diese Lizenz für Ihr Unternehmen.

Umsatzsteuer Vorbescheid oder administrative Bestätigung

Wenn man sich in einer bestimmten Angelegenheit (umsatz-)steuerlich nicht sicher ist, kann man beim belgischen Mehrwertsteueramt einen Vorbescheid oder eine administrative Bestätigung beantragen und so Rechtssicherheit erlangen. Auch hier können wir fachgerechte Unterstützung bieten

Unsere Tätigkeiten im Bereich Umsatzsteuer

    • Prüfung einer Umsatzsteuerpflicht in Belgien
    • Beantragung einer belgischen Umsatzsteuernummer (USt.-IdNr.)
    • Fiskalvertretung
    • Unterstützung bei Verwaltung einer korrekten USt.-Buchhaltung und bei Umsatzsteuerdokumenten
    • Umsatzsteuererklärungen und weitere Compliance (z.B. Intrastat) in Belgien
    • Optimierung der Umsatzsteuer / Umsatzsteuersätze
    • Rückerstattung der Umsatzsteuer in Belgien
    • umfassende Beratung auf Deutsch zur belgischen Umsatzsteuer

Unser Umsatzsteuer-Team

Grundsätzlich decken wir mit unserem Umsatzsteuer-Team das gesamte Spektrum der indirekten Steuern ab, mit einem besonderen Schwerpunkt für E-Commerce, Webshops und digitale Wirtschaft, Bauindustrie, Real Estate / Immobilienverwaltung, Automotive (inkl. Zulieferer), Schwerindustrie, Produktions- und Industrieanlagenprojekte, Pharma- und Medizinindustrie und generell umsatzsteuerliches Management von Supply-Chain-Problematiken. Eine Besonderheit unseres Teams ist, dass wir mit unseren Kunden in deutscher Sprache korrespondieren und diese auf Deutsch beraten können.

Kontakt

Haben Sie Fragen zur Umsatzsteuer in Belgien? Nehmen Sie gern Kontakt mit unserem deutschsprachigen Steuerrechtsanwalt Thomas Hermie (LL.M.) auf. Per E-Mail via thermie@thg.be, per Telefon unter +32 2 352 31 37 oder nutzen Sie gerne das Kontaktformular.

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