Personal in Belgien

Sollten Sie Personal in Belgien mit Wohnsitz in Deutschland beschäftigen, können schnell steuerliche und rechtliche Fragen diesbezüglich auftauchen. Dasselbe gilt für Personal, das seinen Wohnsitz in Belgien hat, aber in Deutschland für Ihr Unternehmen tätig ist. Um frühzeitig rechtliche Probleme auszuschließen, lohnt es sich oftmals, deutschsprachige juristische Hilfe in Belgien in Anspruch zu nehmen.

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, Personal in Belgien einzustellen. Sie können dies entweder über ein belgisches (Tochter-)Unternehmen oder direkt über Ihr deutsches Unternehmen tun. Aber was müssen Sie beachten, wenn Sie einen Arbeitnehmer in Belgien einstellen wollen? Diese Frage wird häufig gestellt, vor allem von ausländischen Unternehmen ohne Erfahrung auf dem belgischen (Arbeits-)Markt.

Selbstverständlich unterstützen wir Sie bei der Erstellung oder Überprüfung von gesetzeskonformen Arbeitsverträgen und der Arbeitsvorschriften nach belgischem Recht und beraten wir Sie bei Fragen zum belgischen Arbeitsrecht und zur Sozialversicherung. Ein starker Beratungsbedarf besteht nach wie vor für Fragen im Zusammenhang mit grenzüberschreitenden Dienstleistungen, belgisches Kündigungsrecht und Gehaltsoptimierung.

Um Ihnen den Weg nach Belgien zu erleichtern, haben wir eine Übersicht über die wichtigsten Aspekte erstellt, die Sie beachten müssen, wenn Sie einen Arbeitnehmer in Belgien einstellen wollen. Der Fokus liegt dabei auf einem deutschen Unternehmen, das einen Arbeitnehmer in Belgien beschäftigen möchte. Der Überblick umfasst u.a. die folgenden Aspekte:

1. Körperschaftssteuer: Hat die Beschäftigung über ein deutsches Unternehmen körperschaftssteuerliche Auswirkungen für dieses Unternehmen?

2. Einkommensteuer: Wo muss der Arbeitnehmer auf Grund des Doppelbesteuerungsabkommens Einkommensteuer auf sein Gehalt zahlen?

3. Sozialversicherung: Wo ist der Arbeitnehmer sozialversichert und welche sozialrechtlichen Maßnahmen müssen ergriffen werden, bevor ein Arbeitnehmer seine Arbeit in Belgien aufnehmen kann?

4. Arbeitsrecht: Was sind die Besonderheiten des belgischen Arbeitsrechts, sowohl während der Beschäftigung als auch bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses? Theoretisch ist es zwar möglich, deutsches Arbeitsrecht für anwendbar zu erklären, aber es ist empfehlenswert, das belgische Arbeitsrecht anzuwenden, wenn der Arbeitnehmer dauerhaft in Belgien arbeitet. Deutsche Unternehmen, die in ihrer belgischen Niederlassung Arbeitnehmer beschäftigen, sollten sich daher mit den Besonderheiten des belgischen Arbeitsrechts unbedingt vertraut machen. Denn das belgische Arbeitsrecht weicht in vielen Bereichen vom deutschen Arbeitsrecht ab.

5. Entlohnung: Was kostet ein belgischer Arbeitnehmer und wie funktioniert die Entlohnung in Belgien in der Praxis?

Dies sind Fragen, mit denen unsere Kanzlei täglich konfrontiert wird. Die Übersicht ist natürlich nicht erschöpfend, aber sie vermittelt Ihnen einen globalen Überblick über die Beschäftigung von Personal in Belgien. Wenn Sie weitere Fragen zu bestimmten Themen haben, können Sie sich natürlich jederzeit an uns wenden, um weitere Beratung zu erhalten. Wir begleiten Ihr Unternehmen auf dem Gebiet des Arbeitsrechts und der Sozialversicherung von A bis Z: von der Bestimmung des zuständigen paritätischen Ausschusses über die Ausarbeitung eines Arbeitsvertrags und der Arbeitsvorschriften bis hin zur Unterstützung bei Kündigungen.

Neben der Beratung zu den oben genannten Aspekten möchte unsere Kanzlei Ihr Unternehmen auch von administrativen Aufgaben entlasten. Im Interesse einer umfassenden und effizienten Mandantenbetreuung verfügen wir über Kooperationsstrukturen mit verschiedenen Partnern:

Lohnbuchhaltung 

Wenn Sie in Belgien Personal beschäftigen, müssen Sie für die Gehaltsabrechnung mit einem so genannten Sozialsekretariat (einem anerkannten Lohnbüro) zusammenarbeiten. Unser Lohnbuchhaltungspartner unterstützt deutsche Unternehmen, die in Belgien Mitarbeiter beschäftigen, aber vor Ort über keine entsprechende Personalverwaltung verfügen. Es wird Ihnen ein komplettes Gehaltsabrechnungspaket angeboten, das von allen erforderlichen Formalitäten und Registrierungen bei den belgischen Behörden (Identifizierung des Arbeitgebers beim LSS (Landesamt für Soziale Sicherheit), die Dimona-Meldung der Arbeitnehmer, die vierteljährlichen DmfA-Meldungen, der Anschluss an einen externen Dienst für Prävention und Schutz am Arbeitsplatz, der Anschluss an eine Urlaubskasse, usw.), über die monatlichen Gehaltsabrechnungen bis hin zur Berechnung und Auszahlung der Gehälter und der Abführung der Lohnsteuer und der Sozialversicherungsbeiträge reicht.

In Deutschland wird die Lohnabrechnung häufig von Steuerberatern erledigt. In Belgien ist dies jedoch nicht möglich, Sie müssen die Dienste eines Sozialsekretariats in Anspruch nehmen. Eine enge Verbindung zwischen uns und dem Sozialsekretariat ist nützlich, insbesondere bei grenzüberschreitenden Lohnproblemen, z.B. bei Salary Splits.

Das Sozialsekretariat erhebt in der Regel Anlaufkosten in Höhe von etwa 750 € zzgl. MwSt., und der Preis pro Lohnzettel beträgt etwa 50 € zzgl. MwSt. Unser Partner in der Lohnbuchhaltung kann Ihnen ein unverbindliches Angebot unterbreiten.

Arbeitsunfallversicherung 

Sie müssen für Ihre belgischen Mitarbeiter eine Arbeitsunfallversicherung abschließen, da Sie als Arbeitgeber für Unfälle am Arbeitsplatz und auf dem Weg zur und von der Arbeit haften. Dies ist gesetzlich vorgeschrieben.

Die Kosten hierfür belaufen sich im Durchschnitt auf 0,50 % des Bruttojahresgehalts des Arbeitnehmers. Das bedeutet, dass Sie für einen Mitarbeiter mit einem Bruttomonatsgehalt von 5.000 € jährliche Kosten von etwa 350 € einkalkulieren sollten. Wenn die Tätigkeit des Arbeitnehmers mit einem höheren Risiko verbunden ist, wird die Arbeitsunfallversicherung logischerweise teurer sein. Unser Versicherungspartner kann Ihnen ein unverbindliches Angebot unterbreiten.

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