Das belgische Arbeitsrecht unterscheidet sich in vielen Punkten von der deutschen Gesetzgebung. Unsere deutschsprachigen Anwälte für Arbeitsrecht beraten Arbeitgeber in Belgien. Wir unterstützen Sie gerne bei allen Fragen rund um die Themen Arbeitsvertrag, Beendigung von Arbeitsverhältnissen oder der Umstrukturierung von Unternehmen in Belgien.
Unabhängig davon, ob Sie in Belgien als Arbeitnehmer angestellt sind oder selbst belgisches Personal haben, ist das Arbeitsrecht ein Rechtsbereich, den Sie nur schwer umgehen können, wenn Sie in Belgien geschäftlich tätig sind. Unsere Kanzlei verfügt über spezialisierte und umfassende Kenntnisse des belgischen und internationalen Arbeitsrechts und kann Sie als Arbeitgeber oder Arbeitnehmer in allen Aspekten des Arbeitsrechts, aber auch im eng damit verbundenen Sozialversicherungsrecht unterstützen.
Das Arbeitsrecht ist in ständiger Entwicklung, mit neuen Regeln, neuen Ausnahmen und Ausnahmen von den Ausnahmen in Windeseile. Klingt kompliziert? Ist es auch, aber genau da fängt die Herausforderung für uns an!
Da wir fast täglich mit deutschen Arbeitgebern, die in Belgien tätig sind, zu tun haben, haben wir speziell für sie separate Seiten mit interessanten Informationen über Beschäftigung in Belgien erstellt. Hier finden Sie Informationen über die Beschäftigung von belgischem Personal sowie über die Entsendung deutscher Arbeitnehmer nach Belgien.
Arbeitsvertrag in Belgien: Klare Vereinbarungen sorgen für ein gutes Arbeitsverhältnis
Wir können Sie u.a. bei der Ausarbeitung Ihrer Personalpolitik, Arbeitsvorschriften oder Kfz-Politik unterstützen. Jeder Arbeitgeber ist verpflichtet, ab dem Zeitpunkt der Einstellung eines Arbeitnehmers in Belgien Arbeitsvorschriften zu erstellen. Selbstverständlich gehört auch das Aushandeln, Erstellen oder Ändern von Arbeitsverträgen zu unserer täglichen Praxis. Auch wenn die Erstellung eines Arbeitsvertrags auf den ersten Blick einfach erscheint, muss man sich über einen maßgeschneiderten Arbeitsvertrag mehrere Gedanken machen:
- Geben Sie sofort einen unbefristeten Vertrag, beginnen Sie mit einem befristeten Vertrag oder versuchen Sie sogar, über eine Interim-Agentur zu arbeiten? Wenn man sich für einen unbefristeten Arbeitsvertrag entscheidet, müssen keine besonderen formalen Bedingungen erfüllt werden und eine Kündigung ist im Prinzip jederzeit möglich. Wenn der Arbeitsvertrag befristet ist, gelten strengere Formalitäten.
- Handelt es sich um einen „normalen“ Angestellten oder übt der Mitarbeiter eher die Aufgaben eines Außendienstmitarbeiters aus? Hat der Arbeitnehmer dann bei Beendigung des Arbeitsvertrags Anspruch auf eine Ausgleichsabfindung für verlorene Kunden? Die Vorschriften in diesem Bereich sind in Deutschland und Belgien sehr unterschiedlich.
- Wird Ihr Mitarbeiter in Vollzeit oder nur in Teilzeit arbeiten? Wenn der Arbeitnehmer in Teilzeit arbeitet, müssen Sie die zusätzlichen Pflichten für Teilzeitarbeit beachten und sollten Ihre Arbeitsvorschriften darauf angepasst werden.