Arbeitsrecht in Belgien

Das belgische Arbeitsrecht unterscheidet sich in vielen Punkten von der deutschen Gesetzgebung. Unsere deutschsprachigen Anwälte für Arbeitsrecht beraten Arbeitgeber in Belgien. Wir unterstützen Sie gerne bei allen Fragen rund um die Themen Arbeitsvertrag, Beendigung von Arbeitsverhältnissen oder der Umstrukturierung von Unternehmen in Belgien.

Unabhängig davon, ob Sie in Belgien als Arbeitnehmer angestellt sind oder selbst belgisches Personal haben, ist das Arbeitsrecht ein Rechtsbereich, den Sie nur schwer umgehen können, wenn Sie in Belgien geschäftlich tätig sind. Unsere Kanzlei verfügt über spezialisierte und umfassende Kenntnisse des belgischen und internationalen Arbeitsrechts und kann Sie als Arbeitgeber oder Arbeitnehmer in allen Aspekten des Arbeitsrechts, aber auch im eng damit verbundenen Sozialversicherungsrecht unterstützen.

Das Arbeitsrecht ist in ständiger Entwicklung, mit neuen Regeln, neuen Ausnahmen und Ausnahmen von den Ausnahmen in Windeseile. Klingt kompliziert? Ist es auch, aber genau da fängt die Herausforderung für uns an!

Da wir fast täglich mit deutschen Arbeitgebern, die in Belgien tätig sind, zu tun haben, haben wir speziell für sie separate Seiten mit interessanten Informationen über Beschäftigung in Belgien erstellt. Hier finden Sie Informationen über die Beschäftigung von belgischem Personal sowie über die Entsendung deutscher Arbeitnehmer nach Belgien.

Arbeitsvertrag in Belgien: Klare Vereinbarungen sorgen für ein gutes Arbeitsverhältnis

Wir können Sie u.a. bei der Ausarbeitung Ihrer Personalpolitik, Arbeitsvorschriften oder Kfz-Politik unterstützen. Jeder Arbeitgeber ist verpflichtet, ab dem Zeitpunkt der Einstellung eines Arbeitnehmers in Belgien Arbeitsvorschriften zu erstellen. Selbstverständlich gehört auch das Aushandeln, Erstellen oder Ändern von Arbeitsverträgen zu unserer täglichen Praxis. Auch wenn die Erstellung eines Arbeitsvertrags auf den ersten Blick einfach erscheint, muss man sich über einen maßgeschneiderten Arbeitsvertrag mehrere Gedanken machen:

  1. Geben Sie sofort einen unbefristeten Vertrag, beginnen Sie mit einem befristeten Vertrag oder versuchen Sie sogar, über eine Interim-Agentur zu arbeiten? Wenn man sich für einen unbefristeten Arbeitsvertrag entscheidet, müssen keine besonderen formalen Bedingungen erfüllt werden und eine Kündigung ist im Prinzip jederzeit möglich. Wenn der Arbeitsvertrag befristet ist, gelten strengere Formalitäten.
  1. Handelt es sich um einen „normalen“ Angestellten oder übt der Mitarbeiter eher die Aufgaben eines Außendienstmitarbeiters aus? Hat der Arbeitnehmer dann bei Beendigung des Arbeitsvertrags Anspruch auf eine Ausgleichsabfindung für verlorene Kunden? Die Vorschriften in diesem Bereich sind in Deutschland und Belgien sehr unterschiedlich.
  1. Wird Ihr Mitarbeiter in Vollzeit oder nur in Teilzeit arbeiten? Wenn der Arbeitnehmer in Teilzeit arbeitet, müssen Sie die zusätzlichen Pflichten für Teilzeitarbeit beachten und sollten Ihre Arbeitsvorschriften darauf angepasst werden.
  1. Ist es sinnvoll, eine Wettbewerbsverbotsklausel in den Arbeitsvertrag aufzunehmen? Für Arbeitgeber ist es oft beruhigend, dass ihre Arbeitnehmer nach einer Selbstkündigung nicht sofort für einen Konkurrenten arbeiten können. Aber ist Ihnen auch bewusst, dass Sie dem Arbeitnehmer eine Entschädigung zahlen müssen? Es kann sinnvoll sein, eine „umgekehrte Verzichtsklausel“ in den Arbeitsvertrag aufzunehmen.
  1. Wenn Ihr Mitarbeiter während seines Arbeitsverhältnisses eine Erfindung realisiert, wer hat dann Anspruch auf das geistige Eigentum daran? Dies ist eine wichtige Frage, u.a. wenn Ihr Mitarbeiter Software entwickelt. In diesem Fall können Sie auch einen Teil des Gehalts als Lizenzgebühr auszahlen, was sowohl für den Arbeitnehmer als auch für den Arbeitgeber steuerlich interessant ist.
  1. Wird Ihr Mitarbeiter von zu Hause aus arbeiten? Im Falle von Tele- oder Heimarbeit sollten Sie im Arbeitsvertrag konkrete Regelungen treffen, z.B. zu den Kosten für das Home Office.

Während der Beschäftigung

Im Laufe des Arbeitsverhältnisses wird manchmal die Frage gestellt, ob das Gehalt weiter optimiert werden kann. Oft ist dies tatsächlich möglich, z.B. durch die Gewährung von Leistungen wie Essensgutscheinen, einem Mobiltelefon oder einem Firmenwagen oder -fahrrad. Eine solche Lohnoptimierung führt häufig zu einer Win-Win-Situation für Arbeitnehmer und Arbeitgeber.

Es ist auch möglich, dass Ihr Arbeitnehmer für ein Projekt vorübergehend an einem anderen Ort, vielleicht sogar im Ausland, arbeiten muss. Dies wird als Entsendung bezeichnet. Hierüber sollten klare Vereinbarungen getroffen werden. Für deutsche Unternehmer, die Mitarbeiter nach Belgien entsenden, haben wir eine Übersicht über die wichtigsten Punkte erstellt.

Andererseits ist es weniger erfreulich, wenn Ihr Mitarbeiter eine längere Zeit ausfällt. Diese Abwesenheit kann verschiedene Gründe haben, wie z.B. Elternzeit, Zeitguthaben, aber auch Krankheit oder sogar einen Arbeitsunfall. Bei Krankheit des Arbeitnehmers muss der Arbeitgeber das Gehalt des Arbeitnehmers für die ersten 30 Tage weiterzahlen, danach übernimmt die Krankenversicherung.

Arbeitgeber sehen oft den Wald vor lauter Bäumen nicht mehr. Wir sind hier, um Sie zu beraten.

Beendigung eines Arbeitsverhältnisses in Belgien

Eines Tages wird das Arbeitsverhältnis zu Ende gehen. Wenn der Ruhestand der Grund ist, gibt es oft eine Abschiedsfeier. In der Regel kündigt der Arbeitnehmer jedoch oder wird er entlassen, vielleicht sogar aus dringenden Gründen. In solchen Fällen müssen harte Entscheidungen getroffen werden. Bei der Beendigung des Arbeitsverhältnisses beraten wir Sie zu den verschiedenen Kündigungsmodalitäten: fristgerechter Kündigung oder fristloser Entlassung mit Zahlung einer Abfindung, Kündigung aus wichtigem Grund, einvernehmlicher Beendigung mit Abfindung etc. Welcher Weg gewählt wird, hängt von den jeweiligen Umständen ab. Beachten Sie, dass die Kündigungsmodalitäten in Belgien völlig anders sind als in Deutschland. So muss eine Entlassung nie im Voraus von einem Richter genehmigt werden.

Seit 2014 gibt es in Belgien eindeutige Regelungen für die Berechnung der Dauer der Kündigungsfrist. Obwohl die Zahl der Gerichtsverfahren dadurch in den letzten Jahren deutlich zurückgegangen ist, landen einige Diskussionen (oft im Zusammenhang mit einer Kündigung aus wichtigem Grund) immer noch vor Gericht. In diesem Fall können wir Sie selbstverständlich vor Gericht vertreten.

Umstrukturierung in Belgien

Wenn Ihr Unternehmen übernommen wird oder Sie mehrere Entlassungen gleichzeitig durchführen müssen, können Sie sich an uns wenden, um die Umstrukturierung in die richtige Bahn zu lenken und sich mit den Gewerkschaften zu beraten. Schließlich handelt es sich dabei oft um komplexe Regelungen, bei denen viele verschiedene Vorschriften zu beachten sind. Ein kleiner Fehler oder eine Unachtsamkeit kann hier schnell zu großen Folgen führen.

Euregionales oder internationales Geschäft? Natürlich mit Ihren Mitarbeitern als Trumpfkarte!

Neben der allgemeinen arbeitsrechtlichen Beratung schlagen unsere Herzen zugegebenermaßen nur bei grenzüberschreitender Beschäftigung und den Problemen von Grenzgängern wirklich höher. Die grenzüberschreitende Beschäftigung wirft nämlich spezifische Fragen zum anwendbaren Arbeitsrecht, zum für die Sozialversicherungsbeiträge zuständigen Land, zum Steuerrecht usw. auf.

Häufig werden Arbeitnehmer von ihrem deutschen Arbeitgeber für einen bestimmten Auftrag, eine so genannte Entsendung, nach Belgien geschickt. Im Prinzip gelten die Bedingungen des ursprünglichen Arbeitsvertrags weiter, aber es gibt dennoch viele belgische Regeln, die beachtet werden müssen. Wie Sie vielleicht schon erfahren haben, kann die Entsendung eines Mitarbeiters in ein anderes Land eine ziemliche Herausforderung sein.

Da uns die grenzüberschreitende Beschäftigung und die Entsendung von Arbeitnehmern sehr am Herzen liegen, verfolgen wir die neuen Vorschriften genau und informieren Sie in unserem Blog darüber.

Unser Spezialist im Arbeitsrecht

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