Die Gründung eines Unternehmens in Belgien setzt gewisse rechtliche Bestimmungen voraus. Sollten Sie Interesse an einer Firmengründung in Belgien haben, ist es ratsam, einen Anwalt für belgisches Gesellschaftsrecht zu konsultieren. Dies kann sich auch lohnen, sollten Sie eine Zweigniederlassung oder eine Tochtergesellschaft in Belgien gründen wollen.
Die Wahl der Niederlassungsform hat Auswirkungen auf die administrativen Schritte des Gründungsprozesses sowie die Gründungskosten. Für die Gründung von Tochtergesellschaften bzw. unabhängigen Unternehmen stehen Investoren in Belgien wie in Deutschland verschiedene Formen der Kapital- und Personengesellschaften zur Verfügung.
Für die Gründung Ihrer Niederlassung in Belgien bieten wir aktive Unterstützung. Wir bereiten für Sie alle erforderlichen Dokumente vor und führen alle notwendigen Formalitäten vor Ort aus, angefangen bei der Erstellung der Satzung oder des Gesellschaftervertrags (siehe auch den Abschnitt Gesellschaftsrecht) über den Eintrag im Handelsregister bis hin zur Beantragung einer Steuernummer.
Wenn deutsche Unternehmen sich für ein belgisches Standbein entscheiden, stellt sich danach meistens die Wahl zwischen der Gründung einer Tochtergesellschaft oder der Eröffnung einer Zweigniederlassung. Welche dieser beiden Optionen für Ihr Unternehmen am besten geeignet ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab.
1. Zweigniederlassung in Belgien
Die Zweigniederlassung ist praktisch eine Auslagerung der Exportabteilung eines Unternehmens auf den Auslandsmarkt, deren Aktivitäten sich vor allem auf die Anbahnung von Geschäften und die Vermarktung von Waren und Dienstleistungen konzentrieren. Aus steuerlicher Sicht ist die Zweigniederlassung als Betriebsstätte einzuordnen und somit in Belgien ertragssteuerpflichtig.