Wirtschaftsrecht in Belgien

Im belgischen Wirtschafts-, Handels- und Vertriebsrecht gibt es viele kleine Unterschiede, die deutsche Unternehmer beachten sollten. Egal ob Sie Fragen bzgl. AGB, vorvertraglicher Informationspflicht, Vertriebspartner oder Handelsverträgen haben, unsere deutschsprachigen Anwälte für Handelsrecht in Belgien helfen Ihnen gerne weiter.

Bevor Sie mit Ihren Aktivitäten in Belgien anfangen, ist es wichtig, dass Sie gut vorbereitet sind. Eine gute Vorbereitung kann Ihnen viel Zeit und Geld sparen und zukünftige Diskussionen vermeiden. Das Handelsrecht (auch Wirtschaftsrecht genannt) birgt viele Herausforderungen, aber noch mehr Chancen. Wenn Sie beide kennen, sind Sie Ihren Mitbewerbern einen Schritt voraus.

Allgemeine Geschäftsbedingungen: die Basis für Ihr Geschäft in Belgien

Zunächst einmal können wir Ihnen korrekte, an das belgische Recht angepasste Allgemeine Geschäftsbedingungen zur Verfügung stellen, in denen die Rechte und Pflichten von Ihnen und Ihrem Kunden oder Geschäftspartnern festgelegt sind. So wissen beide Parteien, woran sie sind. Gut formulierte Allgemeine Geschäftsbedingungen können die Risiken, die Sie als Unternehmer eingehen, verringern. Ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen können z.B. Bestimmungen über die Haftung, zu Zahlungsbedingungen, Garantien oder zum Eigentumsvorbehalt enthalten. Viele dieser Aspekte sind in Belgien anders geregelt als in Deutschland.

Ab Dezember 2020 wurde die Vertragsfreiheit auch im B2B-Bereich eingeschränkt. Insbesondere müssen die Vertragsbestimmungen klar, verständlich und ausgewogen sein. Dies setzt auch voraus, dass die Parteien die Möglichkeit haben, die Vertragsbestimmungen vor Vertragsschluss zur Kenntnis zu nehmen. Konkret bedeutet dies, dass Allgemeine Geschäftsbedingungen, die nur zusammen mit der Rechnung übermittelt werden, das Vertragsverhältnis zwischen den Vertragsparteien nicht regeln, da der Adressat zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses keine Kenntnis von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen hatte. Außerdem sind eine Reihe von Klauseln ausdrücklich verboten. Wir helfen Ihnen bei der Erstellung oder Aktualisierung Ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen nach belgischem Recht.

Vorvertragliche Informationspflichten: schwierig, aber notwendig

Wenn Sie mit einem belgischen Partner einen kommerziellen Kooperationsvertrag vereinbaren wollen – denken Sie beispielsweise an einen Vertriebs-, Lizenz- oder Agenturvertrag – müssen Sie auch die vorvertraglichen Informationspflichten berücksichtigen. Diese Verpflichtungen beinhalten u.a., dass Sie Ihren Partner klar und detailliert über Ihre Dienstleistung oder Ihr Produkt, die Zielgruppe, den angestrebten Markt usw. informieren müssen.

Die Nichteinhaltung dieser vorvertraglichen Informationspflichten kann schwerwiegende Sanktionen nach sich ziehen, wie z.B. die Nichtigkeit der Vereinbarung. Weitere Informationen zu den vorvertraglichen Informationspflichten finden Sie in unserer Publikation Vorvertragliche Informationen bei geschäftlichen Kooperationsverträgen: Es lauert Nichtigkeit. Wir können Ihnen eine Checkliste mit allen Informationen zur Verfügung stellen, die Sie Ihrem Geschäftspartner mitteilen müssen.

Handelsverträge in Belgien

Natürlich ist es auch wichtig, dass die Vereinbarungen mit Ihren belgischen Handelspartnern auch inhaltlich korrekt formuliert sind. Je nach Art der Vereinbarung müssen Sie auch verschiedene gesetzliche Bestimmungen berücksichtigen. Mit Partnern im In- und Ausland ist unsere Kanzlei auf die Gestaltung von Handelsverträgen, die auf Ihr Unternehmen zugeschnitten sind, spezialisiert. So können wir Sie bei der Erstellung oder Überprüfung aller Arten von Handelsverträgen beraten, wie z.B.

– Lizenzvereinbarung
– Vertriebsvertrag
– Managementvertrag
– Vertraulichkeitsvereinbarung (NDA)
– Handelsvertretervertrag
– Dienstleistungsvertrag (Beratung)
– Bauvertrag
– Verkauf/Kaufvertrag
– Architektenvertrag

Handelsverträge können weitgehend frei zwischen den Parteien ausgehandelt werden, daher ist es wichtig, jeden Vertrag individuell zu betrachten und auf Ihr Unternehmen zuzuschneiden. Ein Wettbewerbsverbot ist z.B. eine häufig wiederkehrende Klausel, die jedoch an wichtige Bedingungen und Konsequenzen geknüpft ist.

Wettbewerb (B2B) und Marktpraktiken (B2C)

Bei der Gestaltung Ihrer Verträge sollten Sie auch die belgischen und europäischen Rechtsvorschriften über Wettbewerb und Marktpraktiken berücksichtigen. Die Wettbewerbsregeln zielen darauf ab, einen fairen Wettbewerb zwischen Unternehmen (also in einer B2B-Beziehung) zu gewährleisten. Die Vorschriften über Marktpraktiken hingegen sollen den Verbraucher schützen (d.h. in einer B2C-Beziehung). Bestimmte Klauseln oder Verhaltensweisen sind nach diesen Rechtsvorschriften verboten oder im Gegenteil zwingend vorgeschrieben. Mit Hilfe unseres Fachwissens können Sie Ihre Geschäftsstrategie mit diesen Regeln in Einklang bringen.

Forderungseinzug: Was tun, wenn Schuldner in Belgien nicht zahlen?

Wenn Sie Ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Verträge in Ordnung gebracht haben, können Sie in Belgien Geschäfte machen und Ihre Aktivitäten abrechnen. Die Praxis zeigt jedoch, dass nicht alle Kunden ihre Rechnungen korrekt und pünktlich bezahlen. In diesem Fall kann unsere Kanzlei Ihr Unternehmen bei der Eintreibung unbezahlter Rechnungen in Belgien unterstützen, entweder auf gütlichem Wege (über eine letzte Mahnung) oder auf dem Rechtsweg. Weitere Informationen über die Möglichkeiten, wie wir Ihre Rechnungen in Belgien eintreiben können, finden Sie unter Prozessführung und Vollstreckung in Belgien.

Gütliche Einigung, Mediation, Gerichtsverfahren oder Schiedsverfahren: auf allen Märkten zu Hause

Für Ihr Unternehmen ist es oft vorteilhafter, Streitigkeiten gütlich beizulegen. Leider ist dies nicht immer möglich und enden Streitigkeiten oft vor Gericht oder in einem Schiedsgerichtsverfahren. Selbstverständlich stehen wir auch zur Verfügung, Sie vor Gericht oder vor einem Schiedsgericht zu vertreten (siehe auch Prozessführung in Belgien).

Euregionales oder internationales Geschäft? Ja, bitte!

Wenn Sie grenzüberschreitend tätig sind, ergeben sich oft auch grenzüberschreitende Hindernisse. Wenn Sie beispielsweise über einen Webshop an belgische Verbraucher verkaufen, sollten Sie Ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen an die belgische Gesetzgebung anpassen. Obwohl ein großer Teil des Verbraucherrechts auf europäischer Ebene geregelt ist und daher in allen EU-Ländern ähnlich ist, gibt es viele kleine Unterschiede, die oft weitreichende Folgen haben.

Auch bei Handelsverträgen muss man vorsichtig sein. Welches Recht wird gelten und welche Gerichte sind zuständig? Zwar gibt es europäische Vorschriften, die das anwendbare Recht und das zuständige Gericht bestimmen, wenn dies nicht zwischen den Parteien vereinbart wurde. Es ist jedoch vorzuziehen, dies vertraglich zu regeln.

Weitere Informationen über internationale Verträge und belgische AGB finden Sie in unserem Artikel Vertrieb, Verträge & AGB in Belgien.

Unsere Spezialisten im Wirtschaftsrecht in Belgien

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