Im belgischen Wirtschafts-, Handels- und Vertriebsrecht gibt es viele kleine Unterschiede, die deutsche Unternehmer beachten sollten. Egal ob Sie Fragen bzgl. AGB, vorvertraglicher Informationspflicht, Vertriebspartner oder Handelsverträgen haben, unsere deutschsprachigen Anwälte für Handelsrecht in Belgien helfen Ihnen gerne weiter.
Bevor Sie mit Ihren Aktivitäten in Belgien anfangen, ist es wichtig, dass Sie gut vorbereitet sind. Eine gute Vorbereitung kann Ihnen viel Zeit und Geld sparen und zukünftige Diskussionen vermeiden. Das Handelsrecht (auch Wirtschaftsrecht genannt) birgt viele Herausforderungen, aber noch mehr Chancen. Wenn Sie beide kennen, sind Sie Ihren Mitbewerbern einen Schritt voraus.
Allgemeine Geschäftsbedingungen: die Basis für Ihr Geschäft in Belgien
Zunächst einmal können wir Ihnen korrekte, an das belgische Recht angepasste Allgemeine Geschäftsbedingungen zur Verfügung stellen, in denen die Rechte und Pflichten von Ihnen und Ihrem Kunden oder Geschäftspartnern festgelegt sind. So wissen beide Parteien, woran sie sind. Gut formulierte Allgemeine Geschäftsbedingungen können die Risiken, die Sie als Unternehmer eingehen, verringern. Ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen können z.B. Bestimmungen über die Haftung, zu Zahlungsbedingungen, Garantien oder zum Eigentumsvorbehalt enthalten. Viele dieser Aspekte sind in Belgien anders geregelt als in Deutschland.
Ab Dezember 2020 wurde die Vertragsfreiheit auch im B2B-Bereich eingeschränkt. Insbesondere müssen die Vertragsbestimmungen klar, verständlich und ausgewogen sein. Dies setzt auch voraus, dass die Parteien die Möglichkeit haben, die Vertragsbestimmungen vor Vertragsschluss zur Kenntnis zu nehmen. Konkret bedeutet dies, dass Allgemeine Geschäftsbedingungen, die nur zusammen mit der Rechnung übermittelt werden, das Vertragsverhältnis zwischen den Vertragsparteien nicht regeln, da der Adressat zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses keine Kenntnis von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen hatte. Außerdem sind eine Reihe von Klauseln ausdrücklich verboten. Wir helfen Ihnen bei der Erstellung oder Aktualisierung Ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen nach belgischem Recht.
Vorvertragliche Informationspflichten: schwierig, aber notwendig
Wenn Sie mit einem belgischen Partner einen kommerziellen Kooperationsvertrag vereinbaren wollen – denken Sie beispielsweise an einen Vertriebs-, Lizenz- oder Agenturvertrag – müssen Sie auch die vorvertraglichen Informationspflichten berücksichtigen. Diese Verpflichtungen beinhalten u.a., dass Sie Ihren Partner klar und detailliert über Ihre Dienstleistung oder Ihr Produkt, die Zielgruppe, den angestrebten Markt usw. informieren müssen.