Das Steuerverfahren in Belgien besteht aus mehreren Phasen, wobei jede Phase mit eigenen Fristen und Formalitäten verbunden ist. Daher ist es am besten, sich von Anfang an beraten zu lassen, damit wir gemeinsam die beste Vorgehensweise festlegen und unangenehme steuerliche Überraschungen vermeiden können.
1. Die Steuererklärung in Belgien
Das Steuerverfahren beginnt mit einer Steuererklärung. Daher ist es zunächst wichtig zu wissen, ob Sie in Belgien eine Steuererklärung einreichen müssen und wenn ja, was genau erklärt werden muss. Für international tätige Unternehmen geht es hier schon oft schief, da ausländische Unternehmen manchmal fälschlicherweise davon ausgehen, dass sie in Belgien keine Steuererklärung einreichen müssen. So sehen wir in der Praxis, dass ausländische Unternehmen, die z.B. in Belgien Arbeiten ausgeführt oder Dienstleistungen erbracht haben, die nach dem geltenden Doppelbesteuerungsabkommen keine Betriebsstätte begründen, oft vergessen oder sich nicht bewusst sind, dass in diesem Fall dennoch eine so genannte “belgische Betriebsstätte” entstehen kann, so dass in Belgien eine Nullerklärung eingereicht werden muss.
2. Kontrolle
Unternehmen, die international tätig sind, kommen zunehmend ins Visier der Steuerbehörden, was zu Diskussionen über Betriebsstätten, Verrechnungspreise, Personal, Mehrwertsteuer usw. führt. Die Steuerbehörden dürfen nämlich innerhalb bestimmter Untersuchungszeiträume Ihre steuerliche Situation überprüfen. Zu diesem Zweck verfügen die Steuerbehörden über verschiedene Untersuchungsbefugnisse, wobei sie im internationalen Kontext hauptsächlich ein an Ihr Unternehmen oder Ihre belgischen Kunden gerichtete Auskunftsanfrage verwenden.
Wenn Ihr Unternehmen eine Steuererklärung in Belgien eingereicht hat oder der Meinung war, dass keine Steuererklärung eingereicht werden muss, können Sie plötzlich von einer Auskunftsanfrage der belgischen Steuerbehörden überrascht werden. Um zu vermeiden, dass Sie in Belgien zu Unrecht Steuern oder Bußgelder zahlen müssen, ist es wichtig, dass Sie auf diese Auskunftsanfrage fristgerecht und fundiert antworten. In vielen Fällen kann die Angelegenheit nämlich bereits in diesem Stadium in Absprache mit den Steuerbehörden geklärt werden.