Steuerstreitigkeiten in Belgien

Das Steuerverfahren in Belgien besteht aus mehreren Phasen, wobei jede Phase mit eigenen Fristen und Formalitäten verbunden ist. Daher ist es am besten, sich von Anfang an beraten zu lassen, damit wir gemeinsam die beste Vorgehensweise festlegen und unangenehme steuerliche Überraschungen vermeiden können.

1. Die Steuererklärung in Belgien

Das Steuerverfahren beginnt mit einer Steuererklärung. Daher ist es zunächst wichtig zu wissen, ob Sie in Belgien eine Steuererklärung einreichen müssen und wenn ja, was genau erklärt werden muss. Für international tätige Unternehmen geht es hier schon oft schief, da ausländische Unternehmen manchmal fälschlicherweise davon ausgehen, dass sie in Belgien keine Steuererklärung einreichen müssen. So sehen wir in der Praxis, dass ausländische Unternehmen, die z.B. in Belgien Arbeiten ausgeführt oder Dienstleistungen erbracht haben, die nach dem geltenden Doppelbesteuerungsabkommen keine Betriebsstätte begründen, oft vergessen oder sich nicht bewusst sind, dass in diesem Fall dennoch eine so genannte “belgische Betriebsstätte” entstehen kann, so dass in Belgien eine Nullerklärung eingereicht werden muss.

2. Kontrolle

Unternehmen, die international tätig sind, kommen zunehmend ins Visier der Steuerbehörden, was zu Diskussionen über Betriebsstätten, Verrechnungspreise, Personal, Mehrwertsteuer usw. führt. Die Steuerbehörden dürfen nämlich innerhalb bestimmter Untersuchungszeiträume Ihre steuerliche Situation überprüfen. Zu diesem Zweck verfügen die Steuerbehörden über verschiedene Untersuchungsbefugnisse, wobei sie im internationalen Kontext hauptsächlich ein an Ihr Unternehmen oder Ihre belgischen Kunden gerichtete Auskunftsanfrage verwenden.

Wenn Ihr Unternehmen eine Steuererklärung in Belgien eingereicht hat oder der Meinung war, dass keine Steuererklärung eingereicht werden muss, können Sie plötzlich von einer Auskunftsanfrage der belgischen Steuerbehörden überrascht werden. Um zu vermeiden, dass Sie in Belgien zu Unrecht Steuern oder Bußgelder zahlen müssen, ist es wichtig, dass Sie auf diese Auskunftsanfrage fristgerecht und fundiert antworten. In vielen Fällen kann die Angelegenheit nämlich bereits in diesem Stadium in Absprache mit den Steuerbehörden geklärt werden.

3. Veranlagung von Amts wegen oder Änderung der Steuererklärung

Wenn die belgischen Steuerbehörden mit Ihrem Standpunkt nicht einverstanden sind und der Meinung sind, dass bestimmte Einkünfte in Belgien erklärt werden müssen, kann eine Veranlagung von Amts wegen (wenn keine Steuererklärung eingereicht wurde) oder eine Änderungsanzeige, mit der die Steuerbehörden die Steuererklärung ändern (wenn eine Steuererklärung eingereicht wurde), folgen. Sie können sich dann dagegen wehren, wenn Sie damit nicht einverstanden sind.

4. Einspruch

Bleiben die belgischen Steuerbehörden bei ihrem Standpunkt, werden sie die Steuer festlegen und einen Steuerbescheid auf der Grundlage der geänderten Daten erlassen. Sie können dann einen offiziellen Einspruch einlegen. In diesem Stadium haben Sie das Recht auf Einsicht in die Behördenakte und auf ein Gespräch mit den Steuerbehörden. Selbst in diesem Stadium ist eine gütliche Einigung immer noch eine der möglichen Lösungen.

5. Gerichtliches Verfahren in Belgien

Wird der Einspruch abgelehnt, bleibt nur der Weg zum Gericht. Im gerichtlichen Verfahren entscheiden nicht mehr die Steuerbehörden selbst über die Begründetheit Ihrer Stellungnahme, sondern ein neutraler Richter. Das gerichtliche Verfahren muss beim Gericht erster Instanz eingeleitet werden. Wenn Ihr Unternehmen oder die Steuerbehörden mit dem Urteil des Gerichts nicht einverstanden sind, kann noch Berufung einlegt werden.

Warten Sie nicht, bis es zu spät ist, und lassen Sie sich von Anfang an unterstützen. Das Steuerverfahren ist schließlich eine technische Angelegenheit, die mit der Steuererklärung beginnt. Unsere Steueranwälte verteidigen Sie fachkundig bei Streitigkeiten über direkte und indirekte Steuern und andere Steuerangelegenheiten, sobald eine mögliche Streitigkeit auftaucht. Viele Steuerstreitigkeiten können bereits in der Verwaltungsphase ohne Einschaltung eines Richters gelöst werden. Wir werden immer versuchen, eine gütliche Lösung mit den Steuerbehörden zu finden. Sollte dies jedoch nicht möglich sein, können wir Ihren Fall vor Gericht verteidigen.

Unsere Fachanwälte für Steuerstreitigkeiten

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