Nicht selten kommt es vor, dass deutsche Unternehmen ein belgisches Unternehmen kaufen möchten (oder umgekehrt). Bei grenzüberschreitenden Übernahmen, Käufen bzw. Fusionen von Unternehmen, gilt es, verschiedene Punkte zu beachten. Oftmals lohnt sich z.B. eine Due-Diligence-Prüfung für die Bewertung von Unternehmen in Belgien.
Natürlich ist es wichtig zu bestimmen, welche Transaktion am besten zur Strategie Ihres Unternehmens passt. Wenn Ihr Unternehmen seine Aktivitäten ausweiten möchte, können Sie sich z.B. für eine Übernahme oder Fusion mit einem belgischen Unternehmen entscheiden. Wenn sich Ihr Unternehmen hingegen auf sein Kerngeschäft konzentrieren möchte, können Sie sich für den Verkauf eines Teils Ihrer Aktivitäten entscheiden.
Im Rahmen einer Veräußerung von Geschäftsanteilen betreuen wir unsere Mandanten, gegebenenfalls gemeinsam mit ihren Steuerberatern, sehr intensiv im gesamten Prozess von der Vorbereitung (Due Diligence), über die Verhandlung bis hin zur Durchführung der Unternehmenskaufverträge.
Unterschied zwischen Share Deal und Asset Deal
Bei der Wahl der geeigneten Transaktion muss zunächst zwischen einem Share Deal (Übernahme von Anteilen oder Aktien) und einem Asset Deal (Übernahme von Vermögenswerten) unterschieden werden. Die Rechtsfolgen eines Share Deals und eines Asset Deals unterscheiden sich erheblich.
Ein Share Deal beinhaltet den Verkauf von Anteilen oder Aktien an das betreffende Unternehmen. Infolgedessen wird das gesamte Unternehmen mit all seinen Vermögenswerten und Verbindlichkeiten übertragen. Lizenzen, Darlehen und Verträge sowie Verbindlichkeiten bleiben behalten, was sofort zeigt, wie wichtig eine gründliche Due Diligence ist.
Wenn Sie hingegen nur an bestimmten Vermögenswerten, bestimmten Gütern oder einer Abteilung eines belgischen Unternehmens interessiert sind, sollten Sie sich für einen Asset Deal entscheiden. Hier überträgt das Unternehmen selbst die Vermögenswerte und nicht die Gesellschafter. Bei einem Asset Deal ist es wichtig, dass die zu übertragenden Vermögenswerte und etwaige Verbindlichkeiten im Vertrag klar beschrieben werden. Darüber hinaus müssen Sie möglicherweise auch die Zustimmung dritter Mitvertragspartner oder Gläubiger einholen.