Wenn Sie vorhaben, einen Arbeitnehmer in Belgien einzustellen, können Sie dies entweder über eine belgische (Tochter)Gesellschaft oder direkt über ein ausländisches Unternehmen tun. Aber was müssen Sie beachten, wenn Sie einen Arbeitnehmer in Belgien einstellen wollen? Diese Frage wird häufig gestellt, insbesondere von ausländischen Unternehmen ohne Erfahrung auf dem belgischen (Arbeits-)Markt. Um Ihnen den Einstieg zu erleichtern, haben wir eine Übersicht über die wichtigsten Aspekte zusammengestellt, die Sie bei der Einstellung eines Arbeitnehmers in Belgien berücksichtigen müssen. Diese Übersicht umfasst die steuerlichen Konsequenzen sowie die sozialrechtlichen Vorschriften. Wir gehen von einem deutschen Unternehmen aus, das einen Arbeitnehmer in Belgien einstellen möchte. |
Diese Übersicht erhebt natürlich keinen Anspruch auf Vollständigkeit, sollte Ihnen aber eine gute Vorstellung davon vermitteln, was eine Beschäftigung in Belgien mit sich bringt. Wenn Sie weitere Fragen zu bestimmten Themen haben, können Sie sich natürlich jederzeit an uns wenden.
Diese Übersicht umfasst 3 Aspekte:
- Körperschaftsteuer: Hat die Beschäftigung über ein ausländisches Unternehmen für dieses Unternehmen körperschaftsteuerliche Folgen?
- Lohnsteuer: Wo muss der Arbeitnehmer Lohnsteuer auf sein Gehalt zahlen?
- Sozialversicherung: Wo ist der Arbeitnehmer sozialversichert und welche sozialrechtlichen Maßnahmen müssen getroffen werden, bevor ein Arbeitnehmer seine Arbeit in Belgien aufnehmen kann?
1. KÖRPERSCHAFTSTEUER IN BELGIEN
Auf der Grundlage des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen Belgien und Deutschland ist ein deutsches Unternehmen in Belgien körperschaftsteuerpflichtig, wenn es in Belgien eine Betriebsstätte unterhält.
Eine Betriebsstätte in Belgien hat zur Folge, dass der in Belgien erwirtschaftete Gewinn (= belgischer Umsatz abzüglich belgischer Kosten) der belgischen Körperschaftsteuer (25 %) unterliegt.
Es gibt drei Arten von Betriebsstätten:
1.1 Materielle Betriebsstätte
Eine Betriebsstätte liegt vor, wenn Ihr Unternehmen (als Eigentümer, Mieter oder auf andere Weise) über einen physischen Raum in Belgien verfügt. Diese Betriebsstätte kann folgende Formen annehmen: Sitz der Geschäftsleitung, Zweigniederlassung, Geschäftssitz, Fabrik, Werkstatt usw.
Wenn Sie also in Belgien ein Büro für Ihren Mitarbeiter mieten, entsteht dadurch eine materielle Betriebsstätte.
1.2 Personelle Betriebsstätte
Wenn Sie in Belgien einen Vertreter beschäftigen, der bevollmächtigt ist, im Namen Ihres Unternehmens Verträge abzuschließen, wird davon ausgegangen, dass Ihr Unternehmen in Belgien über eine personelle Betriebsstätte verfügt.
Wenn Sie als ausländisches Unternehmen (leitende) Angestellte in Belgien beschäftigen, sollten Sie daher bedenken, dass allein durch die Einstellung eine dauerhafte personelle Betriebsstätte begründet werden kann.
1.3 Bau- oder Montagearbeiten
Schließlich gilt auch der Ort der Ausführung eines Bau- oder Montagevorhabens als Betriebsstätte, wenn die Ausführung länger als 12 Monate dauert.
2. LOHNSTEUER
Das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Belgien und Deutschland regelt, welche Einkünfte in welchem Land zu versteuern sind. Im Großen und Ganzen sind folgende Grundsätze zu beachten.
Ein Arbeitnehmer, der bei einem deutschen Unternehmen angestellt ist, wird für jeden Tag, den er in Deutschland arbeitet, in Deutschland besteuert.
In Belgien, dem Land, in dem er wohnt (und wahrscheinlich auch die meiste Zeit arbeitet), muss der Arbeitnehmer sein weltweites Einkommen versteuern und erhält er eine Steuerbefreiung für das Einkommen, das bereits in Deutschland versteuert wurde.
Der Arbeitgeber muss die Lohnsteuer monatlich vom Bruttolohn abziehen (sog. „Berufssteuervorabzug“) und die Lohnsteuer vierteljährlich an das belgische Finanzamt abführen. Ein belgisches Lohnbüro kann die Berechnung und Abführung der Lohnsteuerbeträge an das Finanzamt übernehmen.
3. SOZIALVERSICHERUNG IN BELGIEN
Gemäß der EU-Verordnung 883/2004, die die Sozialversicherung in den europäischen Mitgliedsstaaten regelt, unterliegt ein Arbeitnehmer, der in Belgien wohnt und mindestens 25% seiner Gesamtarbeitszeit in Belgien arbeitet, der belgischen Sozialversicherung.
In diesem Fall muss sich der Arbeitgeber auch beim Landesamt für Soziale Sicherheit (LASS) als Arbeitgeber registrieren lassen. Ein Lohnbüro kann als Bevollmächtigter für das LASS fungieren. Das bedeutet, dass das Lohnbüro Ihr Unternehmen beim LASS als Arbeitgeber anmeldet und die belgischen Sozialversicherungsbeiträge für die Gehälter Ihrer Arbeitnehmer abführt.
Nachstehend finden Sie einen Überblick über Ihre Pflichten als Arbeitgeber, wenn Ihr Unternehmen beim LASS registriert ist.
3.1 Sozialversicherungsbeiträge in Belgien
Sie vereinbaren mit Ihrem Arbeitnehmer einen Bruttostunden- oder Bruttomonatslohn. Als Arbeitgeber müssen Sie Sozialversicherungsbeiträge (± 25 % für Angestellte und ± 30 % für Arbeiter) auf diesen Bruttolohn zahlen.
Die Arbeitnehmerbeiträge werden vom Bruttolohn abgezogen und betragen 13,07 %.
Bei Arbeiter (mit Handarbeit) werden die Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge auf 108 % des Bruttolohns berechnet.
Anders als in Deutschland werden die Sozialversicherungsbeiträge auf der Grundlage des vollen (unlimitierten) Lohnes des Arbeitnehmers berechnet.
Um die Arbeitskosten zu senken und damit die Schaffung von Arbeitsplätzen zu fördern, wurden jedoch eine Reihe von Fördermaßnahmen eingeführt. So sind in Belgien neue Arbeitgeber für den ersten Arbeitnehmer von den Arbeitgeberbeiträgen zur Sozialversicherung befreit (begrenzt auf 4.000 EUR pro Quartal), und zwar für einen unbefristeten Zeitraum. Für den zweiten bis sechsten Arbeitnehmer können ebenfalls interessante Sozialversicherungsermäßigungen in Anspruch genommen werden, die jedoch zeitlich begrenzt sind.
3.2 Dimona
In Belgien müssen Sie eine DIMONA-Meldung beim LASS einreichen, bevor der Arbeitnehmer seine Arbeit aufnimmt. Dabei handelt es sich um eine elektronische Meldung, mit der Sie jeden Eintritt und jeden Austritt eines Arbeitnehmers melden können. Verspätete Meldungen werden mit einer Geldbuße geahndet.
3.3 Arbeitsunfallversicherung
Als Arbeitgeber sind Sie gesetzlich verpflichtet, eine Arbeitsunfallversicherung bei einer belgischen Versicherungsgesellschaft abzuschließen. Die Versicherung muss spätestens am ersten Arbeitstag abgeschlossen werden. Bitte beachten Sie, dass eine verspätete Anmeldung strafbar ist.
Die Kosten belaufen sich im Durchschnitt auf 0,50 % des Bruttojahresgehalts eines Arbeitnehmers. Das bedeutet, dass Sie bei einem Arbeitnehmer mit einem Bruttomonatsgehalt von 5.000 EUR mit jährlichen Kosten von ca. 350 EUR rechnen müssen. Wenn die Tätigkeit des Arbeitnehmers mit einem höheren Risiko verbunden ist, wird die Arbeitsunfallversicherung natürlich teurer.
3.4 Externer Dienst
Ihr Unternehmen muss sich auch einem externen Dienst für Prävention und Schutz am Arbeitsplatz anschließen. Das Lohnbüro übernimmt diese Aufgabe für Sie. Die Kosten hängen vom Risiko ab, das mit den Tätigkeiten Ihres Unternehmens verbunden ist. Für einen Arbeitnehmer belaufen sich die Kosten auf durchschnittlich 50 EUR pro Jahr.
Fragen zur Beschäftigung von Personal in Belgien?
Haben Sie weitere Fragen zu den steuerlichen Folgen sowie den sozialrechtlichen Bestimmungen bei der Einstellung eines Arbeitnehmers in Belgien? Wir beraten Sie gerne! Unser belgischer Rechtsanwalt Marco Wirtz hat sich auf die Beratung deutscher Unternehmen mit Personal in Belgien spezialisiert. Kontaktieren Sie RA Wirtz per E-Mail m.wirtz@euregio.law, telefonisch unter +32 11 29 47 01 oder nutzen Sie unser Kontaktformular.