IT-Recht

Im heutigen digitalen Zeitalter ist es für Unternehmen fast undenkbar, ohne Informationstechnologie (IT) geschäftlich tätig zu sein. Ihr Unternehmen kommt über eine Website mit Kunden in Kontakt, sammelt Kundendaten online oder hat sein Geschäftsfeld bereits um einen Webshop (E-Commerce) erweitert. Auch Rechnungen werden zunehmend online verschickt. Es ist daher nicht verwunderlich, dass sich das IT-Recht zu einem eigenen Rechtsbereich entwickelt hat.

Wenn Sie den Schritt zur Digitalisierung Ihrer Unternehmenstätigkeit wagen, z.B. durch die Erstellung einer Website oder den Verkauf Ihrer Produkte über einen Webshop, können Sie auf die Unterstützung unseres auf IT-Recht spezialisierten Teams zählen. Wir beraten Sie zu den grundlegenden rechtlichen und steuerlichen Fragestellungen des Online-Vertriebs in Belgien.

Neben fundierten Rechtskenntnissen ist auch ein gewisses technisches Rüstzeug unabdingbar, um Ihre IT-Fragen beantworten zu können. Wo andere bei dem Gedanken an Quellcodes oder ERP-Implementierung nervös werden, fühlen sich unsere IT-Spezialisten wie Fische im Wasser, wenn es um Technologie geht.

Online-Handel in Belgien

Der grenzüberschreitende Online-Handel wächst seit Jahren kontinuierlich an und hat sich damit zu einem bedeutenden Vertriebskanal entwickelt. Die Vorteile des Online-Handels liegen vor allem in der flexiblen und kosteneffizienten Vertriebsstruktur.

Für die reibungslose Abwicklung des Online-Handels im grenzüberschreitenden Geschäft ist eine umsichtige Gestaltung der rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen sicher zu stellen. Verbindlich für Onlinehändler ist nicht nur das Recht im Land des Firmensitzes (z.B. Deutschland), sondern sind auch die rechtlichen Vorgaben in dem Land, in dem die Produkte verkauft werden. Wussten Sie z.B. dass Sie verpflichtet sind, bestimmte Daten auf Ihrer belgischen Website anzugeben?

Website & Webshop

Rechtsgrundlage für den Kauf im Internet sind meistens Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB). Die Gestaltungsspielräume sind im B2B-Geschäft weitaus umfangreicher als im B2C-Geschäft. Damit die in den AGB festgelegten rechtlichen Rahmenbedingungen, wie z.B. Haftungsbeschränkungen, eine Rechtswahlklausel oder ein Gerichtsstand, auch gültig sind, sind einige Grundsätze zu beachten.

Unsere Kanzlei sorgt dafür, dass Ihre belgischen AGB auf die Besonderheiten des E-Commerce zugeschnitten sind. Im B2C-Geschäft sind insbesondere die Widerrufsrechte der Verbraucher sowie die umsatzsteuerliche Abwicklung der Transaktionen zu berücksichtigen. Ganz zu schweigen von den Pflichtangaben, die Sie im Rahmen des Schutzes personenbezogener Daten (DSGVO-Vorschriften) auf Ihrer Website machen müssen, wenn Sie über Ihre Website Kundendaten sammeln (z.B. über ein Kontaktformular oder ein Login-Profil). Der Online-Kunde muss genaue Informationen erhalten, wie mit personenbezogenen Daten umgegangen wird. Sofern aus Werbezwecken die Daten der Kunden weitergegeben werden, wird eine vorherige Zustimmung der Kunden benötigt. Die Datenschutzerklärung muss detaillierte Informationen über Art, Umfang und Zweck der Datenverarbeitung sowie bestehende Widerrufsmöglichkeiten des Kunden enthalten. Weitere Informationen hierzu finden Sie in unserem Fachbereich Datenschutz.

IT-Unternehmen

Heutzutage hat fast jedes Unternehmen eine Website oder einen Webshop. Es gibt aber auch echte IT-Unternehmen, die z.B. Software entwickeln oder Big Data sammeln und auswerten. Wenn Sie ein IT-Unternehmen in Belgien haben, werden Sie mit einer ganzen Reihe von oft komplexen Fragen und Problemen im IT-Bereich konfrontiert.

Wenn Ihr Unternehmen Software entwickelt, können wir u.a. Softwareverträge (z.B. SLA oder Service-Level-Agreement) und Softwarelizenzen (z.B. EULA oder Endbenutzer-Lizenzvertrag) entwerfen oder überprüfen. Dies ist ein sehr spezifischer Bereich, in dem die rechtlichen und technischen Kenntnisse unseres IT-Teams von großem Nutzen sind.

Ein wichtiger Punkt in diesem Zusammenhang ist das Software-Urheberrecht. Obwohl die Software von großem Wert sein kann, zeigt die Praxis, dass nur selten geklärt ist, wer das Urheberrecht besitzt. Aufgrund unserer Spezialisierung sowohl im Gewerblichen Rechtsschutz als auch im IT-Recht können wir Ihnen in dieser Hinsicht helfen. Im Fall eines Rechtsstreits über Ihre Software können wir Sie auch vor Gericht in Belgien vertreten.

Unsere Spezialisten für neue Technologien (IT)

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